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Münchener Rück engagiert sich im Retakaful-Geschäft – Eröffnung einer Retakaful-Niederlassung in Malaysia

Die Münchener Rück hat in Kuala Lumpur eine Niederlassung eröffnet, die ausschließlich Retakaful zeichnet. Als Retakaful wird die islamische Form der Rückversicherung bezeichnet, die auf den Grundsätzen des islamischen Rechts (sogenannte Shari’ah) beruht. Die Munich Re Retakaful Branch, Kuala Lumpur, bietet Shari’ah-konforme Rückdeckung sowohl für General Retakaful (als Alternative zur Nichtlebensrückversicherung) als auch Family- Retakaful (als Alternative zur Lebensrückversicherung) an. Die Münchener Rück sieht großes Wachstumspotenzial in diesem Bereich.

1,3 Milliarden Muslime – das sind etwa 20 % der Weltbevölkerung – bilden die zweitgrößte Religion der Welt. In ca. 40 Ländern der Welt ist der Islam Staatsreligion. Der derzeitige Takaful-Markt (Shari’ah-konforme Alternative zur Erstversicherung) wächst rasant mit zweistelligen Wachstumsraten. Diese Kundengruppe spricht die Münchener Rück mit der Retakaful-Initiative an. Die Retakaful-Niederlassung der Münchener Rück wird zunächst Geschäft in Malaysia zeichnen, aber bald ihre Aktivitäten auf andere Länder Südostasiens und darüber hinaus ausdehnen.

Ludger Arnoldussen, Mitglied des Vorstands der Münchener Rück: „Bereits heute haben wir sehr gute Beziehungen zu unseren Kunden in der islamischen Welt. Mit der Zeichnung von Retakaful-Geschäft durch die neue Niederlassung vertiefen und verbreitern wir diese Beziehung und eröffnen zusätzliche Geschäftsfelder mit neuen Kunden. Dies ist ein weiterer Baustein unseres Programms Changing Gear, mit dem das profitable Wachstum der Münchener Rück beschleunigt wird.“

 

In (Re-)Takaful bilden die Versicherten eine Gemeinschaft, die besonders den Gedanken der gegenseitigen Unterstützung und Solidarität betont. Aus diesem Grund wird der Beitrag als eine Art Spende eingezahlt, die denjenigen Mitgliedern der Solidargemeinschaft zugute kommt, die einen Schadenfall erleiden. Neben der gemeinschaftlichen Risikotragung werden auch Überschüsse der Gemeinschaft zugänglich gemacht. Die Beiträge werden ausschließlich nach islamischen Prinzipien angelegt (Zinsverbot und Ausschluss bestimmter Branchen wie Glücksspiel oder Alkohol). Die daraus entstehenden Gewinne werden ebenfalls größtenteils an die Solidargemeinschaft zurückgeführt. Die (Re-)Takaful-Gesellschaft verwaltet diese Gelder und erhält dafür eine Vergütung.