Makler oder Mehrfach-Agent? Versicherungsnehmer ist beweisbelastet
Für die Behauptung, ein Versicherungsvermittler, der die Antragsfragen aufgenommen hat, sei als Mehrfach-Agent tätig geworden, ist der Versicherungsnehmer beweisbelastet. Dies entschied das Oberlandesgericht Dresden in einem aktuellen Urteil.