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Martinsumzüge richtig versichern

Viele Familien freuen sich schon auf die Martins- und Laternenumzüge, die demnächst in vielen Regionen Deutschlands stattfinden. Für die Veranstalter ist das Ereignis allerdings nicht ganz ohne Risiko: Kommt es zu einem Personen- oder Sachschaden, kann das unter Umständen ihre wirtschaftliche Existenz gefährden. Die Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe, informiert, wie sich die Organisatoren wirksam absichern können.

Selbst gebastelte Laternen, Fackelträger und Posaunenchor: Das lässt Kinderaugen leuchten und sorgt bei den Erwachsenen für vorweihnachtliche Gefühle. Zumeist werden die Martins- oder Laternenumzüge von Vereinen, Schulen oder Kindergärten ausgerichtet und die Mitarbeiter oder ehrenamtlichen Helfer passen auf, dass niemand dabei zu Schaden kommt. Aber selbst bei bester Organisation lassen sich nach Erfahrung der Experten Zwischenfälle nicht hundertprozentig vermeiden: So kann beispielsweise in der Menge durch die brennende Fackel eines vom Veranstalter eingesetzten Zugbegleiters versehentlich ein Teilnehmer verletzt werden und so ein Haftpflichtanspruch entstehen.

Veranstalter-Haftpflichtversicherung

Ist der Veranstalter zum Schadenersatz verpflichtet, haftet er mit seinem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen: Schnell kann da die wirtschaftliche Existenz in eine Schieflage geraten. Die Organisatoren sollten daher rechtzeitig vor dem Ereignis eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abschließen. Die Victoria empfiehlt, im Vertrag eine Versicherungssumme von mindestens drei Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden vorzusehen. Die zu zahlende Prämie bemisst sich nach der Zahl der zu erwartenden Teilnehmer. Auch für Vereine ist eine zusätzliche Versicherung wichtig: Oft schließt die Vereinshaftpflicht das Risiko eines Laternen- oder Martinszuges nämlich nicht mit ein.

Tierhalterversicherung

Gelegentlich nehmen an den Umzügen auch Reiter teil und machen die Veranstaltung so zu einem ganz besonderen Erlebnis. In diesen Fällen sollte der Veranstalter vorher prüfen, ob für die eingesetzten Pferde  eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht, denn Teilnehmer können im Gedränge schon einmal durch ein scheuendes Pferd verletzt werden. Selbst geübte Reiter können solche Vorfälle nicht in jedem Fall verhindern.

Im Schadenfall

Sollte es während des Umzuges zu einem Schaden kommen, müssen der Schadenshergang und das Verschulden des Veranstalters nachgewiesen werden. Die Betroffenen sollten dem Organisator daher nicht nur umgehend den Schaden, sondern auch die Namen von möglichen Zeugen mitteilen. Die Experten empfehlen dem Veranstalter, den Vorfall schnellstmöglich seinem Versicherer zu melden.