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Mediationsgesetz heute im Rechtsausschuss - Versicherungswirtschaft setzt zu 83 Prozent auf Mediation

Rund 83 Prozent der Rechtsschutzversicherer setzen bereits auf außergerichtliche Verfahren zur Konfliktlösung, so das Vergleichsportal Aspect Online unter Berufung auf das Vergleichs- und Analysehaus Softfair. 24 der insgesamt 29 ausgewerteten Versicherer zahlen die Kosten, wenn die Versicherten ihren Streit durch eine Mediation beilegen wollen. Damit vollzog sich innerhalb kurzer Zeit ein Wandel. Noch vor zehn Jahren war die Mediation weitgehend unbekannt, erst in den vergangenen zwei bis drei Jahren berücksichtigte ein Großteil der Versicherer das Verfahren im Angebot. Ein Gesetzentwurf, der die Rahmenbedingungen des Mediationsverfahrens konkretisieren soll, wird heute im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags behandelt.

Bei der sogenannten Mediation versuchen die Konfliktparteien ihren Streit unter Anleitung eines Vermittlers, des Mediators, selbst zu lösen. Der Mediator gibt dabei als neutrale Person weniger Inhalte, sondern vielmehr Verfahren für die Gespräche der Konfliktparteien vor. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, GDV, liegt die Erfolgsquote bei Mediationsverfahren derzeit bei rund 80 Prozent.

Die meisten Versicherer erstatten die Mediation in den Bereichen Sozial-, Arbeits- und Vertragsrecht. „Verbraucher, die auf eine gütliche Einigung Wert legen, sollten den Leistungsumfang ihrer Rechtsschutzversicherung prüfen“, rät Wolfgang Schütz, Vorstand beim Vergleichsportal Aspect Online. „Kommt es im Rahmen der Mediation übrigens nicht zu einer gütlichen Einigung, bleibt der Klageweg offen und alle Versicherer zahlen auch dann im Rahmen ihrer Tarifbedingungen“, so Schütz weiter.

Ein 45-jähriger Arbeitnehmer bekommt den Schutz einer Privatrechtsschutzversicherung, die auch Beruf, Verkehr und Wohnung bzw. Grundstück abdeckt, für sich und seine Familie ab rund 15 Euro im Monat mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro.