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Mehr Schutz für Manager

Der Münchner Spezialversicherer Hiscox ist schon seit Jahren im Bereich D&O aktiv. Ab sofort bietet das Unternehmen mit einem neuen Bedingungswerk seiner etablierten Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung „Manager“ noch umfangreicheren Schutz. Die Police richtet sich an Geschäftsführer und Manager von mittelgroßen Kapitalgesellschaften, Vereinen, Stiftungen und Genossenschaften mit einer Bilanzsumme von bis zu 100 Mio. _ und Sitz in Deutschland oder Österreich.

In vielen Unternehmen dieser Größe ist das Bewusstsein für das Haftungsrisiko noch nicht ausreichend entwickelt. Dabei wird insbesondere im Mittelstand die Gratwanderung zwischen zukunftsentscheidenden Investitionen und den Haftungsbedingungen immer schwieriger. Nur gut zehn Prozent der mittelständischen Unternehmen haben bisher eine D&O-Versicherung abgeschlossen. „Wir sind schon lange im Bereich D&O tätig und kennen daher auch die Risiken genau. Unsere Policen werden regelmäßig daraufhin geprüft, ob sie den Anforderungen des sich verändernden Marktes auch gerecht werden, und entsprechend angepasst. Was nützt denn einem Versicherten die schönste Police, wenn sie nicht die Risiken abdeckt?“, so Michael Baltes, Manager Marketing und Vertrieb bei Hiscox.

Manager – die Verbesserungen im Überblick:

  • Erweiterte Vermögensschadendefinition ohne Aufpreis inklusive
  • Automatische Vertragsverlängerung
  • Kein Wegfall der Nachmeldefrist bei Abschluss einer neuen D&O-Versicherung

(optional)

  • Unbegrenzte Rückwärtsdeckung auch in der Nachmeldefrist
  • Versicherungsschutz auch im Insolvenzfall
  • Volle Kostenerstattung im Rahmen der Versicherungssumme bei der Abwehr von Ansprüchen für ausländischen Gerichten

Die Police „Manager“ deckt alle Vermögensschäden ab, die aus der Tätigkeit als Organmitglied oder als leitender Angestellter resultieren. Sie wehrt gerichtlich und außergerichtlich unbegründete Haftpflichtansprüche ab und springt bei begründeten Ansprüchen ein. Eingeschlossen sind dabei alle ehemaligen, gegenwärtigen und zukünftigen Mitglieder der Leitungs- und Kontrollorgane sowie leitende Angestellte. Ebenso gilt sie für alle versicherten Personen der im Versicherungsschein genannten Tochtergesellschaften. Im Einzelnen bietet „Manager“:

  • Prämienfreie Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Tochtergesellschaften bis zur nächsten Hauptfälligkeit
  • Kein genereller Common-Law-Ausschluss
  • Vorbeugende Abwehrdeckung und Strafverteidigung
  • Vorläufige Abwehrdeckung bei Ungewissheit über das Vorliegen einer wissentlichen Pflichtverletzung
  • Uneingeschränkte Innenhaftungsdeckung
  • Zeitlich unbegrenzte Rückwärtsversicherung, so dass auch vorvertragliche Pflichtverletzungen mitversichert sind
  • Großzügige Eigenschadenregelung (30%) – ohne Anrechnung der Unternehmensanteile von Familienangehörigen
  • Bis zu 36 Monate prämienfreie Nachhaftung
  • Üblicherweise wird keine Selbstbeteiligung vereinbart