Mehrfachagenten begehen Ordnungswidrigkeit bei Versicherungsvermittlung für Maklerpools
Führende Vertreter verschiedener Industrie- und Handelskammern und des Deutschen Industrie- und Handelskammertages bestätigen die Rechtsauffassung der INVERS Versicherungsvermittlungs GmbH sowie
des Rechtsanwalts Lutz Harbig, wonach ein Mehrfachagent ordnungswidrig handelt, wenn er Versicherungsvermittlungsleistungen zu Gunsten eines Maklerpools erbringt.
In einem Aufsatz, veröffentlicht in „Gewerbearchiv“ (Gildebuchverlag GmbH & Co.KG: GewArch 2009, 137-143) legen führende Vertreter verschiedener IHKs und des Deutschen Industrie- und
Handelskammertages ihre Auffassung zur Zulässigkeit der Zusammenarbeit von Mehrfachagenten mit Maklern dar und vertreten die Auffassung, dass bei einer solchen Zusammenarbeit der Mehrfachagent
ordnungswidrig handelt.
Im entsprechenden Aufsatz heißt es wörtlich: „Ein „Ab-und-zu-Makler“ ist aber gesetzlich in keinem Fall vorgesehen.“ Danach gehen die Autoren davon aus, dass die makelnde Tätigkeit eines
Versicherungsvertreters dem Willen des Gesetzgebers widerspricht.
Wird ein Versicherungsvertreter dennoch vermittelnd für einen Makler tätig, so tut er dies ohne die erforderliche Erlaubnis und ohne den erforderlichen Eintrag im Vermittlerregister. Wörtlich
führen die Autoren aus: „Beides stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und entspricht weder dem geforderten Verbraucherschutz noch der notwendigen Transparenz.“
Mit dieser Auffassung erteilen die namhaften Vertreter der Handelskammern der verschiedentlich vertretenen Ansicht, dass Mehrfachagenten weiterhin mit Versicherungsmaklerpools zusammenarbeiten
können, eine Absage.
Infolgedessen kommen die Autoren zu dem Ergebnis: „…dass auch die Zusammenarbeit eines Versicherungsvertreters mit einem Makler oder einem Maklerpool unzulässig ist, …“
Verfasser dieser Pressemitteilung:
HARBIG – Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Lutz Harbig (Fachanwalt für Versicherungsrecht)
August-Bebel-Straße 38
04275 Leipzig
Tel.: 0341/4626585
Fax: 0341/4626586
E-Mail: rechtsanwalt@harbig.info
Zur Rechtsanwaltskanzlei Harbig Rechtsanwälte
Die Rechtsanwaltskanzlei Harbig ist deutschlandweit tätig. Wir sind eine auf das Recht der Versicherungs- und Fondsvermittlung spezialisierte Kanzlei. Dabei verfügen wir über Kenntnisse sowohl im
Versicherungs- als auch im Versicherungsvermittlungsrecht. Des Weiteren betreuen wir Mandanten im Bereich des Fonds- und Kapitalvermittlungs- sowie des Anlagerechts. In vorgenannten Rechtsgebieten
vertreten wir insbesondere Versicherungsgesellschaften, Maklerpools, Maklervertriebe, Makler sowie Assekuradeure, Mehrfach- und Ausschließlichkeitsvertreter. Nähere Informationen zur
Rechtsanwaltskanzlei Harbig Rechtsanwälte erhalten Sie auch unter http://www.harbig.info.
----------------------------------------------------------------------------------
INVERS GmbH
Sportplatzweg 15
04178 Leipzig
Tel.: +49 341 5256 200
Fax.: +49 341 5256 201
E-Mail: kontakt@invers-gruppe.de
Zur INVERS Versicherungsvermittlungs GmbH
Die INVERS GmbH ist einer der bestandsgrößten Maklerpools Deutschlands. An dem in Leipzig beheimateten und für seine Transparenz mehrfach ausgezeichneten Maklerpool bestehen weder offene noch
verdeckte Beteiligungen von Versicherungs- bzw. Fondsgesellschaften oder sonstigen Unternehmen. Für Versicherungsmakler ist die INVERS GmbH damit Markt-Garant wirklicher Unabhängigkeit und idealer
Partner für die Bereiche Versicherungen, Investmentfonds und Bausparen. Nähere Informationen zur INVERS GmbH erhalten Sie z. B. unter http://www.inverspartner.de.