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09.03.2009 - dvb-Presseservice

„Meister-BAföG“ macht Fortbildung in der Altenpflege attraktiver: Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz heute verabschiedet

„Das ist ein Meilenstein für die gesamte Altenpflegefortbildung in Deutschland!“ Mit diesen Worten begrüßte Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) das heute im Bundesrat verabschiedete Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), besser bekannt unter dem Stichwort „Meister-BAföG“. Gefördert werden durch das Gesetz, das am 01.07. dieses Jahres in Kraft tritt, grundsätzlich Fortbildungen, die den beruflichen Aufstieg unterstützen. Durch eine Gesetzesänderung ist erreicht worden, dass eine Förderung auch erstmals in der Altenpflege möglich ist.

„Die Neuregelung zeigt, dass die Politik das Problem erkannt hat“, so Meurer weiter.„Qualifizierte Altenpflegerinnen und Altenpfleger werden, gerade in Zeiten eines gravierenden Fachkräftemangels, händeringend gesucht. Attraktivere Fortbildungsmöglichkeiten, wie sie durch das neue Gesetz auf den Weg gebracht werden, sind daher als persönliches Sprungbrett für engagiertes Personal – über alle Altersgruppen hinweg – in einer Branche zu bewerten, die nachweislich ein Jobmotor ist. Auf der anderen Seite werden die Einrichtungen sinnvoll in ihrem Anliegen unterstützt, die Pflegequalität durch qualifiziertes Personal weiterzuentwickeln.“

Laut der Gesetzesänderung wird im Bereich der ambulanten und stationären Altenpflege die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen förderfähig, wenn bei Präsenzlehrgängen die fachlich zuständige Landesbehörde am Sitz des Trägers – und bei Fernunterrichtslehrgängen die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht – bestätigt, dass die Fortbildung inhaltlich im Wesentlichen einer Fortbildungsregelung eines anderen Bundeslandes in diesem Bereich entspricht. Voraussetzung für den Erhalt des „Meister-BAföGs“ ist dabei der Nachweis einer abgeschlossenen, mindestens zweijährigen Ausbildung. Zudem muss die Fortbildung öffentlich-rechtlich (d. h. durch das zuständige Landesministerium oder eine andere staatliche Behörde) anerkannt sein bzw. einen entsprechenden Abschluss vorweisen.

Bei dem notwendigen Länder-Vergleich handelt es sich um eine übergangsweise eingesetzte „Hilfskonstruktion“, die eine Förderung nach dem neuen Gesetz auch in Ländern, in denen bislang keine entsprechenden landesrechtlichen Regelungen im Bereich der Aufstiegsfortbildungen für Altenpflegekräfte bestehen, ermöglicht. Sollte z. B. eine Fortbildung zur Pflegedienstleitung im Rahmen eines 460-Stunden-Kurses anerkannt sein, könnte eine entsprechende Förderung in Anspruch genommen werden. Zusätzlich zum bisherigen staatlichen Zuschuss von 30,5 Prozent zum Maßnahmebeitrag bei Beginn des Lehrganges wird bei Bestehen der Prüfung ein neuer Erlass von 25 Prozent auf das auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallende Restdarlehen gewährt.

Als Grundlage für die Beantragung des „Meister-BAföGs“ stellt der bpa, der bundesweit über 6.000 private Pflegeeinrichtungen vertritt, für seine Mitglieder eine Übersicht aller staatlich anerkannten Aufstiegsfortbildungen im Bereich Pflege zusammen.




Herr Herbert Mauel
Geschäftsführung
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Tel.: 030 / 30 87 88 60
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bpa Bundesverband privater Anbieter sozialer
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