Es klingt so einfach wie verlockend: Der potentielle Käufer bezieht als Mieter
die Wohnung oder das Haus und verpflichtet sich dazu, in einer bestimmten Frist
die angemieteten vier Wände zu kaufen. Die Miete wird auf den Kaufpreis
angerechnet. So wird für jeden der Traum von der eigenen Immobilie auch gänzlich
ohne Eigenkapital zur Wirklichkeit.
+ Eigenkapital +
Die ARAG
Experten warnen vor allzu blumigen Träumen vom eigenen Heim. Denn ohne ein
gerüttelt Maß an Eigenkapital führt nun mal kein Weg zu den eigenen vier Wänden.
So mancher blauäugige Mietkäufer musste einsehen, dass er seine Immobilie
letztendlich sogar besonders teuer bezahlt hat. Deshalb gilt für jeden Mietkauf,
die Verträge genaustens zu prüfen oder prüfen zu lassen.
+ Besondere
Belastung +
Die Miete wird auf den Kaufpreis angerechnet. Klingt gut, ARAG
Experten raten aber schon hier zur Vorsicht. Wie hoch ist der Mietanteil, der
später tatsächlich auf den Kaufpreis angerechnet wird ? Oft handelt es sich nur
um einen geringen Teil. Desweiteren sind die Mieten der auf diese Weise
veräußerten Objekte oft von vornherein überhöht. Wenn dann noch etwas für den
anstehenden Kauf der Immobilie zurückgelegt werden muss, summiert sich die
monatliche Belastung schnell auf 1.000 oder gar 2.000 Euro. Dabei handelt es
sich dann nicht einmal um Luxus-Objekte. Ganz im Gegenteil: Oft versuchen Makler
oder Bauträger mit Mietkauf-Angeboten eine Immobilie loszuwerden, die sich im
Vorfeld als Ladenhüter erwiesen hat.
+ Lange Laufzeit +
Da während der
Mietphase eben oft nur ein kleiner Teil der Monatsmiete auf den Kaufpreis
angerechnet wird, verbleibt nach 10 oder 20 Jahren noch ein großer Teil der
Kaufsumme. Um den zu begleichen, benötigen viele Mietkäufer noch einmal den
gleichen Zeitraum. Unter Umständen können die Verpflichtungen aus einem Mietkauf
also bis ins Rentenalter andauern; und wenn der restliche Kaufpreis dann doch
mit einem Kredit abgestottert werden muss, wird die Sache völlig unkalkulierbar.
Denn die Zinsentwicklung kann niemand über 10 oder 20 Jahre voraussehen. Bei so
einer langen Laufzeit lauern aber auch noch andere Risiken. Daher sollten die
Verträge unbedingt ein Kündigungsrecht enthalten. Andernfalls können sich
ändernde Lebensumstände, wie Scheidung oder der Verlust des Arbeitsplatzen,
unmittelbar in den finanziellen Ruin führen. Auch eine mögliche Insolvenz des
Verkäufers sollte im Vertragswerk abgesichert sein. Daher raten die ARAG
Experten dazu, die Verträge von einem unabhängigen Juristen prüfen zu
lassen.
Download des Textes unter: www.arag.de/de/rechtimalltag/rechtstipps/wohnung/
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Die aktuellen Rechtstipps der ARAG Rechtsschutzversicherung gibt es jetzt auch
zum Hören. Die informativen und unterhaltsamen Meldungen sind auf der ARAG
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