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29.07.2009 - dvb-Presseservice

Mietschäden mitversichern

Was tun, wenn die Spraydose ins Waschbecken kracht?

„Wer zur Miete wohnt, sollte sich gut absichern“, empfiehlt Lilo Blunck. Die Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV) rät zu einer optimalen Lösung: „Eine private Haftpflichtversicherung abschließen und Mietsachschäden bis zu einer Millionen Euro mitversichern lassen. Wer schon eine Police hat, sollte prüfen, ob Mietsachen mit drin sind.“

Es ist schnell passiert: Mit einem lauten Knall schlägt die Haarspraydose im Waschbecken auf und hinterlässt einen hässlichen Sprung in der Keramik. Das Becken gehört zur gemieteten Sache. Lilo Blunck: „Wer keine entsprechende Haftpflicht hat, wird den Schaden selbst bezahlen müssen.“

Gefahren lauern in Haus und Wohnung allzeit und überall, an Türen und Fußböden, an Fliesen ebenso wie an der Badkeramik. Aber Achtung: Stürzt der halbwüchsige Sohn beim Toben durch die Glastür, zahlt die Haftpflicht nicht. Lilo Blunck: „Das trifft zu, wenn eine andere Versicherung für den Schadensersatz zuständig wäre. In diesem Fall würde eine Glasversicherung regulieren.“

Wunder sollten Mieter allerdings von der privaten Haftpflichtversicherung mit Einschluss von Mietsachschäden auch nicht erwarten, mahnt Lilo Blunck: „Abnutzungen, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchungen sind nicht mitversichert. Niemand sollte erwarten, dass nun auch der erst vor zwei Jahren verlegte, aber wegen extremster Laufspuren vollkommen ramponierte Teppichboden erstattet wird.“

Wer viel reist und in Ferienhäusern oder -wohnungen übernachtet, für den hat die BdV-Chefin noch einen Tipp: „Viele Versicherer bieten gegen zusätzlichen Beitrag Versicherungsschutz für Schäden an Einrichtungsgegenständen in gemieteten Ferienhäusern oder -wohnungen oder Hotelzimmern an. Der tritt ein, wenn auf Reisen mal ein Bett oder eine Gardine kaputtgehen. Die Entschädigung ist aber begrenzt, etwa auf 5.000 oder 10.000 Euro.“



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