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13.09.2007 - dvb-Presseservice

Minijobs: Putzen, Pflegen, Kinderbetreuung

Keine oder nur geringe Abgaben halten die Kosten gering

Wer eine Hilfskraft zum Beispiel als Putzhilfe oder als Pflegekraft für Angehörige benötigt, kann einen so genannten Minijob vergeben: Dann darf der Beschäftigte höchstens 400 Euro brutto im Monat verdienen oder nicht mehr als 50 Tage bzw. zwei Monate im Kalenderjahr arbeiten, zugleich aber mehr verdienen. Der große Vorteil für den Minijobber besteht darin, dass er selbst keinerlei Sozialabgaben tragen muss – er das Geld "brutto wie netto" verdient. Zumindest beim 400 Euro-Job kann er jedoch freiwillig noch einen festgelegten Eigenanteil in die Rentenversicherung einzahlen, um sich vollwertige Pflichtbeitragszeiten zu sichern. Für den Arbeitgeber bleibt das Arbeitsverhältnis mit kurzfristig Beschäftigten abgabenfrei, für 400 Euro-Jobs wird dagegen ein –vergleichsweise günstiger – Pauschal­beitrag fällig: „Er beträgt bei Minijobbern in Privathaushalten maximal 13,7 Prozent, für alle anderen Arbeitsbereiche maximal 30,1 Prozent des Verdienstes“, erklärt Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Darin einbezogen sind Renten- und Krankenversicherungsbeiträge, eine einheitliche Pauschalsteuer in Höhe von zwei Prozent des Bruttoverdienstes sowie die Umlage zum Ausgleich der Arbeitgeber­aufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft. Bei den Minijobbern in Privathaushalten sind zudem die Beiträge zur Unfallversicherung in Höhe von 1,6 Prozent enthalten, die von der Minijob-Zentrale eingezogen werden.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Die „Umlage zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft“ in Höhe von 0,1 Prozent wird bei allen Minijobvarianten fällig. Hintergrund der Umlagezahlung ist die Tatsache, dass Minijobber, wie alle übrigen Arbeitnehmer auch, Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie während der Mutterschutzfristen haben. Einzige Voraussetzung für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens vier Wochen bestehen. Beschäftigt der Arbeitgeber höchstens 30 Angestellte, hat er diese Fortzahlung bei Krankheit nicht selbst zu tragen, sondern wird über die Ausgleichsversicherung erstattet.

Arbeitgeber sollten sich absichern
Die Vergabe eines Minijobs ist wegen der niedrigen Pauschalabgaben für Arbeitgeber attraktiv; hinzu kommt, dass Privathaushalte zehn Prozent der Aufwendungen bis zu maximal 510 Euro von ihrer Steuerschuld abziehen können. Bei allen Vorteilen sollten Arbeitgeber jedoch auch ihre Informationspflicht ernst nehmen, empfiehlt die D.A.S.-Expertin: Konkret sollte man bei Vergabe eines Minijobs genau nachfragen, ob der Job­anwärter die Kriterien für die geringfügig entlohnte bzw. kurzfristige Beschäftigung über­haupt erfüllt. Liegt dafür keine schriftliche Bestätigung vor und stellt sich nachträglich heraus, dass der Betreffende zeitgleich mehrere Beschäftigungsverhältnisse hatte und dadurch die Verdienst- und Zeitgrenzen überschritten hat, haftet der Arbeitgeber unter Umständen auch rückwirkend für die höheren Sozialabgaben.



Herr Michael Pantner
Tel.: 089 / 6275-1381
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E-Mail: michael.pantner@das.de

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Die D.A.S., ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe, ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Das 1928 gegründete Unternehmen ist mittlerweile in insgesamt 16 europäischen Ländern vertreten. Seit zwei Jahrzehnten betreibt die D.A.S. in Deutschland mit Erfolg auch das Kompositgeschäft und vermittelt damit Versicherungen für fast jede Lebenslage sowie Bausparen und Finanzdienstleistungen. Im Schutzbriefbereich ist die D.A.S. Marktführer unter den deutschen Versicherern im GDV. Im Jahr 2006 erzielte die D.A.S. Gruppe rund 1172,2 Mio EUR an Beitragseinnahmen: 432,6 Mio EUR im Rechtsschutz im Inland, 487,9 Mio EUR im Rechtsschutz im Ausland; auf Schaden- und Unfallversicherungen entfielen 251,7 Mio EUR. Zum Jahresende 2006 waren bei der D.A.S. Gruppe in Deutschland insgesamt 1773 Personen beschäftigt, davon im Innendienst 1224, im angestellten Außendienst 455 und 94 Auszubildende. 1559 Außendienst-Partner der D.A.S. sorgen für Beratung und Service vor Ort. Seit 1997 gehört die D.A.S. zur ERGO Versicherungsgruppe, der Nr. 2 im deutschen Erstversicherungsmarkt.