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13.08.2007 - dvb-Presseservice

Mit der EC-Karte vorsichtig umgehen

Daten geheim halten und bei Verlust sofort sperren lassen

Unkompliziert Geld abheben und bargeldlos bezahlen: Mit der EC-Karte ist beides problemlos möglich, ruft aber auch Betrüger auf den Plan. Beim Abheben am Geld­automaten kommt es immer wieder vor, dass Kriminelle mit raffinierter Technik die PIN-Nummer ausspionieren und sich alle wichtigen Daten der Karte kopieren. Deshalb sollte man möglichst Bankautomaten innerhalb überwachter Gebäude wählen und bei Eingabe der Geheimzahl die Tastatur mit der Hand abdecken. Mit nachgemachten Karten können Betrüger an ausländischen Automaten mit niedrigeren Sicherheitsstandards Konto­abbuchungen vornehmen. Stellt man solche unerklärlichen Auslandsabhebungen fest, gilt es, sofort die Hausbank zu informieren. Wenn der Karteninhaber nachweisen kann, dass er zu dem Zeitpunkt nicht am fraglichen Ort war, reagieren die Banken kulant und ersetzen den Schaden.

So glimpflich kommt man bei gestohlenen oder verlorenen EC-Karten nicht immer davon: „Wer bemerkt, dass seine Karte weg ist, sollte sie sofort sperren lassen und den Diebstahl bei der Polizei anzeigen“, rät Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. „Ab diesem Zeitpunkt muss der Karteninhaber nicht mehr haften, wenn Abhebungen und Zahlungen mit seiner Karte und PIN-Nummer getätigt werden - wohl aber für zuvor erfolgte Buchungen.“

Hintergrund ist die gerichtlich mehrfach bestätigte Vermutung, dass der Kontoinhaber Karte und Geheimzahl zusammen aufbewahrt und damit grob fahrlässig gehandelt haben muss. Eine Chance, diese Vermutung abzuwehren, besteht derzeit nur, wenn man unmittelbar vor dem Verlust noch mit der Karte bezahlt und die PIN Nummer –vor den Augen potentieller Entwender - eingegeben hat.

Zumindest für den Karteninhaber ist es vorteilhafter, wenn der Dieb mit der entwendeten EC-Karte und einer gefälschten Unterschrift im Geschäft bezahlt, ohne dass dort die Geheimnummer abgefragt wird. Bei solchen Lastschriftverfahren liegt das volle Risiko nämlich beim Händler, erklärt die D.A.S.-Expertin: „Prüft der Karteninhaber seine Kontoauszüge und stellt dabei eine ungerechtfertigte Lastschrift fest, kann er sich den abgebuchten Betrag innerhalb von sechs Wochen per Rücklastschrift kostenfrei zurückholen.“



Herr Michael Pantner
Tel.: 089 / 6275-1381
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E-Mail: michael.pantner@das.de

D.A.S. Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG
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Die D.A.S., ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe, ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Das 1928 gegründete Unternehmen ist mittlerweile in insgesamt 16 europäischen Ländern vertreten. Seit zwei Jahrzehnten betreibt die D.A.S. in Deutschland mit Erfolg auch das Kompositgeschäft und vermittelt damit Versicherungen für fast jede Lebenslage sowie Bausparen und Finanzdienstleistungen. Im Schutzbriefbereich ist die D.A.S. Marktführer unter den deutschen Versicherern im GDV. Im Jahr 2006 erzielte die D.A.S. Gruppe rund 1172,2 Mio EUR an Beitragseinnahmen: 432,6 Mio EUR im Rechtsschutz im Inland, 487,9 Mio EUR im Rechtsschutz im Ausland; auf Schaden- und Unfallversicherungen entfielen 251,7 Mio EUR. Zum Jahresende 2006 waren bei der D.A.S. Gruppe in Deutschland insgesamt 1773 Personen beschäftigt, davon im Innendienst 1224, im angestellten Außendienst 455 und 94 Auszubildende. 1559 Außendienst-Partner der D.A.S. sorgen für Beratung und Service vor Ort. Seit 1997 gehört die D.A.S. zur ERGO Versicherungsgruppe, der Nr. 2 im deutschen Erstversicherungsmarkt.