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14.07.2011 - dvb-Presseservice

Mitgliederversammlung des vdek: Flexiblere Lösungen für die ländliche Versorgung notwendig

Abbau von ärztlicher Überversorgung muss angegangen werden

(Berlin, 13.7.2011) Der Vorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), Christian Zahn, hat Nachbesserungen für das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VSG) gefordert. Auf der heutigen Mitgliederversammlung des vdek betonte er: „Mit dem Entwurf für ein Versorgungsstrukturgesetz verfolgt die Politik grundsätzlich ein richtiges Ziel. Es ist richtig, die ärztliche Versorgung flexibler und sektorenübergreifend zu gestalten.“ Aus Sicht der Ersatzkassen setzt der Entwurf jedoch stark auf finanzielle Anreize, um eine vermeintliche Unterversorgung mit Ärzten abzuwenden. Antworten, wie der vorhandenen Überversorgung entgegenzuwirken ist, lässt der Entwurf vermissen. „Wenn Ärzte an der einen Stelle fehlen und es an der anderen Stelle definitiv zu viele Ärzte gibt, dann muss die logische Konsequenz sein, auf eine bessere Verteilung hinzuwirken“, forderte Zahn die Bundesregierung auf.

Der Gesetzentwurf räumt daneben den Bundesländern mehr Mitspracherechte ein. Neben ihrer Rechtsaufsicht sollen die Bundesländer zukünftig weitgehende Rechte bei der Versorgungsgestaltung sowie ein Mitberatungsrecht in den Landesausschüssen erhalten. „Mehr Mitwirkung heißt aber auch mehr Verantwortung für eine ausreichende und wirtschaftliche Versorgung. Wenn dies nicht gelingt, drohen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhebliche finanzielle Risiken“, mahnte Zahn.

Das geplante Widerspruchsrecht des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages bei der Besetzung der unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sowie die geplanten Auflagen für die Besetzung dieser Funktionen lehnte Zahn ab. Hier würden durch die geplanten Änderungen massive Eingriffe in die Selbstverwaltung erfolgen. „Im G-BA wird gemeinsame Selbstverwaltung gelebt. Hier organisieren Betroffene gemeinsam die Versorgung. Durch die geplanten Änderungen würde der G-BA seine politische Unabhängigkeit verlieren und die Selbstverwaltung ihrer Grundidee beraubt. Die Selbstverwaltung muss daher in ,Personalfragen’ freie Hand haben“, appellierte Zahn.

Darüber hinaus sind die Änderungen zum Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (Aufwendungsausgleichsgesetz – AAG) überflüssig. Seit dem 1.1.2011 wird das gesamte Verfahren elektronisch durchgeführt. Damit werden die Arbeitgeber bereits jetzt schon beim Erstattungsverfahren entlastet. „Die geplante neue Ansiedlung und Vereinheitlichung des Erstattungsverfahrens bei einer zentralen Ausgleichskasse würde zu erheblichen bürokratischen Mehrbelastungen bei den Kassen führen, ohne dass vergleichbare Bürokratieeinsparungen für Arbeitgeber entstehen würden. Die Politik wäre daher gut beraten, sich endgültig von dieser Regelung zu verabschieden“, erklärte Zahn.

Der Versichertenvertreter Zahn begrüßte ausdrücklich die beabsichtigte Angleichung der Unterschiede in der zahnärztlichen Vergütung: „Hier leistet der Gesetzgeber einen wichtigen Beitrag für faire Wettbewerbsbedingungen. Erstmalig besteht damit die Chance, die historisch bedingten Vergütungsnachteile der Ersatzkassen zu beseitigen.



Frau Michaela Gottfried
Pressesprecherin und Abteilungsleiterin Kommunikation
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Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 24 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

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- hkk

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist die Nachfolgeorganisation des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK), der am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)" in Eisenach gegründet wurde. In der vdek-Zentrale in Berlin sind rund 240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

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