Handynutzer, die Prepaid-Karten verwenden, brauchen sich Verfallsfristen der Anbieter nicht unbedingt gefallen lassen: Diverse Gerichtsurteile kommen zu dem Schluss, dass Guthabenhöhe und Nutzungsdauer in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen müssen.
Deaktivierungsgebühren sind unzulässig „Unzulässig“, so die D.A.S. -Rechtsexpertin, „ist schließlich auch das Berechnen einer Deaktivierungsgebühr, wenn der Handyvertrag gekündigt wird: Entsprechende Kosten dürfen nach einem BGH-Urteil aus dem Jahr 2002 nicht auf den Kunden abgewälzt werden.“Anzeige
Mobilfunkverträge können teuer werden
Weil die Mobilfunknutzung unversehens recht teuer werden
kann, gilt es, schon vor Abschluss eines Vertrages einiges zu beachten: So
sollte man sich vom Netzanbieter vorab schriftlich den (guten) Empfang im
gewünschten Nutzungsgebiet zusichern lassen, damit man den Vertrag im Falle
schlechten Empfangs fristlos kündigen kann. Verschlechtert sich die
Empfangsqualität aber erst während der Vertragszeit, haftet der Netzbetreiber
nicht und man kann nur versuchen, eine kulante Lösung zu erreichen. Wer beim
Abschluss eines Mobilfunkvertrages auch ein Handy erwirbt, muss wissen, dass es
sich rechtlich gesehen um zwei voneinander unabhängige Verträge handelt: „Mit
Aushändigung der SIM-Karte, die der Dienstanbieter jedoch nachweisen muss, ist
der Mobilfunkvertrag zustande gekommen. Der Kunde kann ihn dann nicht mehr
widerrufen, z.B. weil das Handy verspätet oder defekt ausgeliefert wurde“,
erklärt Regina Spieler, Rechtsexpertin der D.A.S, Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.
Natürlich gibt es auf die Geräte die üblichen Garantien mit Anspruch auf
Reparatur oder Austausch innerhalb der ersten zwei Jahre. Doch ein Defekt hat
keinen Einfluss auf den Netzvertrag, so dass selbst bei Verlust von Handy oder
SIM-Karte weiterhin Grundgebühren und – bei Benutzung des Handys durch Unbefugte
– auch anfallende Verbindungskosten zu zahlen sind. Deshalb ist es ratsam, die
Nummer umgehend sperren zu lassen, sobald man den Verlust bemerkt.
Monierte Abrechnungen zumindest teilweise
bezahlen
Zur Überprüfung der monatlichen Mobilfunkrechnung dient der
Einzelverbindungsnachweis, den jeder Vertragskunde kostenfrei beim
Dienstanbieter anfordern kann. Wer berechnete Verbindungskosten anzweifelt, muss
allerdings schnell handeln: Anfechtungen sind oft nur binnen vier Wochen nach
Rechnungserhalt möglich und sollten schriftlich und möglichst detailliert
formuliert werden. Aber Achtung: Ein Kunde, der den Rechnungsbetrag erst einmal
nicht zahlt, riskiert die Sperrung seines Anschlusses. Um das zu vermeiden,
sollte man vorläufig den Durchschnittsbetrag der letzten sechs Monatsrechnungen
überweisen. Hat der Netzanbieter nachweislich sogar mehrere Falschabrechnungen
vorgenommen, steht dem Vertragspartner auch ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu.