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Munich Re will restliche ERGO-Anteile übernehmen

Bislang hielt Munich Re 94,7 % an der ERGO Versicherungsgruppe. Munich Re überschritt die Schwelle von 95 % durch den Zukauf des knapp 5 % betragenden Anteils von der HypoVereinsbank über eine der Munich Re zuzurechnende Vermögensverwaltungsgesellschaft. Diese Schwelle ist für die Einleitung eines Ausschlussverfahrens nach § 327a AktG – üblicherweise als Squeeze-Out bezeichnet – von Bedeutung.

In den folgenden Wochen wird durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer ein Bewertungsgutachten erstellt, anhand dessen der Abfindungspreis festgelegt wird, den die verbliebenen ERGO-Aktionäre erhalten sollen. Diese Empfehlung wird anschließend von einem gerichtlich bestellten Prüfer überprüft. Untergrenze für den Abfindungspreis ist der gewichtete durchschnittliche Aktienkurs der ERGO-Aktie in den drei Monaten vor dem heutigen Tag.

Über den Antrag der Munich Re wird die ordentliche Hauptversammlung der ERGO Versicherungsgruppe AG voraussichtlich am 12. Mai 2010 entscheiden.