Neu: Portabilitäts-Check für Direktversicherungen und Pensionskassenverträge
Direktversicherungen und Pensionskassen sind die beliebtesten Durchführungswege für die bAV durch Entgeltumwandlung. Das Besondere an diesen beiden Formen: Wenn ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber
wechselt, kann er seine Versicherung „einfach mitnehmen“. Er kann Sie beim neuen Arbeitgeber weiterführen oder das Deckungskapital kostenfrei auf den Versicherer des neuen Arbeitgebers übertragen.
Doch was so einfach klingt, ist in der Praxis meist mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden.
Gut für Arbeitgeber: Die Deckungskapitalübertragung
Die meisten Arbeitgeber bevorzugen die Übertragung des Deckungskapitals auf ihren „Hausversicherer“. Hierbei übernimmt der neue Arbeitgeber lediglich das „mitgebrachte“ Kapital und erteilt
dafür eine wertgleiche Zusage nach den Regelungen seines eigenen Versorgungswerkes. „Leider ist die Übertragung versicherungstechnisch und steuerlich so aufwändig, dass die Abwicklung bis zu einem
Jahr dauert“, bedauert Andreas Buttler, Gesellschafter-Geschäftsführer des bAV-Beratungshauses febs Consulting GmbH.
Noch viel ärgerlicher sind aber die Nachteile für den betroffenen Arbeitnehmer. Er wird zwar vom Versicherer nicht mit neuen Abschlusskosten belastet, aber der neue Vertrag weist trotzdem meist
deutlich geringere Garantieleistungen aus, als die mitgebrachte Police. Das liegt daran, dass der neue Vertrag oft auf „schlechteren“ Sterbetafeln beruht und einen geringeren Garantiezins hat.
Spätestens ab 2013 kommt für männliche Arbeitnehmer bei einer Deckungskapitalübertragung auch noch der Nachteil hinzu, dass die neue Versicherung nach Unisex-Tarifen abgeschlossen wird. „Das wird den
Druck auf Arbeitgeber erhöhen, den bestehenden Vertrag eines neuen Mitarbeiters weiter zu führen“, befürchtet febs-Chef Buttler.
Gut für Arbeitnehmer: Versicherungsnehmerwechsel
Aus Sicht des Arbeitnehmers ist die Übernahme der Zusage durch Versicherungsnehmerwechsel auf den neuen Arbeitgeber die wesentlich bessere Alternative. Viele Arbeitgeber, die grundsätzlich
die Übertragung des Deckungskapitals anstreben, müssen sich heute schon regelmäßig mit neuen Mitarbeitern auseinandersetzen, die partout eine Weiterführung Ihrer bestehenden Versicherung verlangen.
Die Abwägung der Interessen beider Seiten ist extrem schwierig, weil die Nachteile für den Arbeitnehmer auf der Hand liegen, die Risiken für den Arbeitgeber aber schwer greifbar sind.
Der Leidtragende ist am Ende meist der Vermittler. Denn er erhält weder beim Versicherungsnehmerwechsel noch bei der Deckungskapitalübertragung eine Provision für seine notwendige
Unterstützung. Genau hier setzt febs Consulting GmbH mit dem neuen Portabilitäts-Check für Direktversicherungen und Pensionskassenverträge an.
Neu: Portabilitäts-Check
Um Vermittlern, Arbeitgebern und Arbeitnehmern die lästigen Diskussionen und Verhandlungen über Übernahme oder Übertragung zu ersparen, wird die Police einem objektiven Check unterzogen.
Besteht die Police den Check, führt der Arbeitgeber sie weiter. Besteht sie nicht, wird das Deckungskapital übertragen oder der Arbeitnehmer führt die bestehende Versicherung privat weiter.
Auftraggeber des Portabilitäts-Checks ist der Arbeitgeber, der auch die Kosten in Höhe von 150 € übernimmt, sofern nicht intern zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer etwas anderes vereinbart
wird. Zur Vorbereitung des Checks füllt der Arbeitnehmer einen kurzen Erhebungsbogen aus und legt die Versicherungspolice in Kopie bei. Die restlichen erforderlichen Daten erfragen die Experten der
febs Consulting GmbH direkt beim bisherigen Versicherer.
Das Ergebnis der Prüfung enthält eine eindeutige Empfehlung für oder gegen einen Versicherungsnehmerwechsel, die dann ohne weitere zeitraubende Diskussionen umgesetzt werden kann.
Auch wenn die Übertragung des Deckungskapitals aus Sicht des Arbeitgebers weiterhin die optimale Lösung darstellt, so kann der Portabilitäts-Check zumindest helfen, die Risiken einer
Weiterführung bestehender Versicherungen zu minimieren und einen guten Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Interessen von Arbeitgeber und neuen Mitarbeitern zu finden. Dem Vermittler erspart der
Check ebenfalls zeitraubende Diskussionen, weil er die Entscheidung im Einzelfall an objektiven Kriterien ausrichtet.
Details zur neuen Dienstleistung finden
Interessierte unter www.febs-consulting.de/vertriebe.
Selbstverständlich wird das Thema auch
in den aktuellen Seminaren
- „Aktuelle bAV-Herausforderungen
2013 für Produktanbieter“ am 10.10.2012
- „Direktversicherung intensiv“ am 11.10.2012
ausführlich behandelt. Infos zu den Seminaren finden Sie unter www.febs-consulting.de/seminare.
Ihre Ansprechpartner
Herr Andreas Buttler
Geschäftsführer
Tel.: 089/890 42 86-10
E-Mail: andreas.buttler@febs-consulting.de
febs Consulting GmbH
Am Hochacker 3
85630 Grasbrunn
www.febs-consulting.de
Als unabhängige Sachverständige und zugelassener Rentenberater beraten wir Arbeitgeber in allen Fragen rund um betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten. Wir analysieren und sanieren bestehende Versorgungswerke, erstellen versicherungsmathematische Bilanzgutachten und unterstützen Arbeitgeber
bei der Umsetzung des neuen Versorgungsausgleichs.