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10.11.2006 - dvb-Presseservice

Neuartiges Pflegevorsorgekonzept bei der Raiffeisen Versicherung

Die Raiffeisen Versicherung bietet ab sofort ein neues Pflegevorsorgeprodukt, das sowohl als Zusatz zur Pensionsversicherung, als auch als Stand-alone-Produkt abgeschlossen werden kann - ebenso als Einmalerlag wie auch gegen laufende Prämie. Die Höhe der Pflegerente setzt der Kunde selber fest - je nach Bedarf und Möglichkeit. Die Leistungen sind an das ADL (Activities of Daily Life)-System gebunden, die Einschätzung erfolgt über unabhängige Gutachten.

Das Risiko der Pflegebedürftigkeit hat sich aufgrund des schnellen Anstiegs der Zahl hochbetagter Menschen zu einem immer brisanteren Thema entwickelt. Die Zahl der über 80-jährigen Personen erhöhte sich von 1970 bis 2004 um 115%. Das staatliche Pflegegeld reicht in den meisten Fällen bei weitem nicht für die Bezahlung einer umfassenden Pflege aus. In diesen Fällen wird auf das Vermögen des Betroffenen – und in einigen Bundesländern auch auf das Einkommen der Kinder – zugegriffen. Um diese Situation zu vermeiden sichern sich immer mehr Menschen durch eine private Pflegerentenversicherung ab.

Bei Abschluss einer Stand-alone-Variante der Pflegeversicherung mit laufender Prämienzahlung gilt dasselbe Grundprinzip wie bei der Pensionsvorsorge: Je früher begonnen wird, desto günstiger ist die Prämie. Generell gilt, unabhängig davon ob laufende Prämienzahlung oder die Versicherung gegen Einmalerlag gewählt wurde: ab dem Zeitpunkt des Pflegebedarfs wird eine monatliche Rente bis zum Lebensende bezahlt.

Pflegevorsorge als Zusatz zur klassischen Lebensversicherung/Pensionsvorsorge
Bei der Pflegeversicherung als Zusatzversicherung zu einer Kapitalversicherung erhält der Betroffene eine lebenslange Pflegerente, wenn er während der Prämienzahlungsdauer der Lebensversicherung pflegebedürftig wird. Die Lebensversicherung läuft dann in voller Höhe prämienfrei weiter.

Raiffeisen Versicherung Vorstandssprecher Dr. Sedlnitzky: „Erlebt der Versicherte das Vertragsende der Lebensversicherung und eine Pflegebedürftigkeit ist nicht eingetreten, so erhält er zwar aus der Zusatzpflegeversicherung keine Leistung – er hat aber die Möglichkeit eine neue Stand-alone Pflegeversicherung abzuschließen ohne Gesundheitsfragen beantworten zu müssen. Hierfür kann er z.B. einen Teil des Kapitals aus seiner Lebensversicherung als Einmalerlag verwenden“, und weiter: „Unsere Einmalerlagsvariante ist besonders für jene Zielgruppe interessant, die beispielsweise mit einem Teil der Abfertigung, einer abgelaufenen Kapitalversicherung oder mit Sparerträgen ohne Ansparphase ihre persönliche Pflegeabsicherung finanzieren können. Das ist meist in einem Lebensabschnitt, wo man selbst mit Pflegefällen im Familienkreis konfrontiert ist und sich auch sehr bewusst Gedanken über die eigene Situation macht.“

Die Höhe der Pflegerente kann vom Kunden selber festgesetzt werden - flexibel, je nach Bedarf und Möglichkeit des Kunden. Die Leistungen sind nicht an das staatliche Pflegegeld gebunden, sondern die Einschätzung erfolgt über unabhängige Gutachten.

Activities of Daily Life – Bemessung der Leistungen durch unabhängige Gutachter
Die Höhe der Versicherungsleistung ist an das für den Kunden einfach verständliche ADL (Activities of Daily Life)-System gebunden, bei dem es sich um sechs definierte Tätigkeiten des täglichen Bedarfs handelt. Diese sind: Fortbewegen im Zimmer, Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken, Waschen und das Verrichten der Notdurft. Können drei definierte Tätigkeiten nicht ausgeübt werden, so werden 40 Prozent der versicherten Rente gezahlt, bei vier bis fünf Tätigkeiten sind es 70% und bei sechs Tätigkeiten 100 Prozent. Eine Ausnahme stellt Demenz dar: hier werden bei der Notwendigkeit einer ständigen Betreuung sofort 100 Prozent der versicherten Rente ausbezahlt.

„Wir koppeln unsere Leistung im Vergleich zu Mitbewerbern nicht an das staatliche Pflegegeld. Das heißt unsere Kunden erhalten die Pflegerente z.B. auch dann, wenn er ins Spital kommt. Das staatliche Pflegegeld ruht im Gegensatz dazu für den Zeitraum des Spitalsaufenthaltes. Unser Kunde muss auch keinerlei tatsächliche Pflegeaufwandskosten nachweisen, er erhält die ihm zugeteilte Leistung pauschal ausbezahlt“, erläutert Dr. Sedlnitzky.



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