Die Continentale Krankenversicherung gibt eine Garantieerklärung
für alle nach dem 1. April abgeschlossenen Verträge in der Vollversicherung ab.
Hintergrund: Ab diesem Stichtag müssen Vollversicherungen wegen der in der Gesundheitsreform
geregelten Pflicht zur Versicherung erweiterten Anforderungen genügen. Im Markt
herrscht aber noch Klärungsbedarf, ob alle Tarife den neuen Regelungen
entsprechen.
Die Pflicht zur Versicherung besteht zwar erst ab dem 1. Januar 2009, aber alle
ab dem 1. April 2007 abgeschlossenen Tarife müssen bereits den neuen Anforderungen
entsprechen, damit Versicherte die Pflicht dauerhaft erfüllen. Dies bedeutet,
sie müssen ambulante sowie stationäre Leistungen umfassen und dürfen einen
Selbstbehalt von höchstens 5.000 Euro pro Jahr aufweisen. Wie diese Vorgabe des
Gesetzgebers konkret auf Tarife anzuwenden ist, ist aber im Markt noch unklar.
Genauere Definitionen durch die Bundesregierung gibt es nicht. "In dieser
Situation schaffen wir mit unserer Garantieerklärung Sicherheit für Vermittler
und Kunden", betont Rolf Bauer, Vorstandsvorsitzender der Continentale
Krankenversicherung. "Wir gehen davon aus, dass alle unsere Tarife jetzt
schon den neuen Anforderungen entsprechen, werden dies aber noch intensiv
rechtlich prüfen, sobald alle Fakten bekannt sind. Wir garantieren jetzt schon
allen Neukunden, dass ihr Versicherungsschutz problemlos angepasst wird,
sollten wider Erwarten noch Änderungen erforderlich sein", kündigte Bauer
an.
Für alle Verträge, die bis zum 31. März 2007 geschlossen werden, gilt übrigens
Bestandsschutz. Unabhängig vom Umfang des Versicherungsschutzes erfüllen
Kunden, die bis zu diesem Zeitpunkt schon privat versichert sind, dauerhaft
alle Anforderungen der Pflicht zur Versicherung.
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