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14.06.2007 - dvb-Presseservice

Neue Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten ab 1. Juli 2007

Zum 1. Juli 2007 erhöht sich der zulässige Hinzuverdienst für Teilrentner. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Rentner, die das 65. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und regelmäßig mehr als 350 Euro monatlich neben ihrer Altersrente hinzuverdienen, erhalten eine Teilrente. Eine Teilrente kann in Höhe von zwei Dritteln, der Hälfte oder einem Drittel der Vollrente gezahlt werden. Welche Teilrente gezahlt wird, hängt von der Höhe des Hinzuverdienstes ab.

Ab dem 1. Juli 2007 ergeben sich bei Durchschnittsverdienern neue Hinzuverdienstgrenzen :

 

Alte Bundesländer in Euro

Neue Bundesländer in Euro

Altersrente als

bis 30.06.2007

ab 01.07.2007

bis 30.06.2007

ab

01.07.2007

1/3-Teilrente

1826,49

1836,27

1605,60

1613,99

½-Teilrente

1371,83

1379,18

1205,93

1212,23

2/3-Teilrente

917,16

922,08

806,25

810,46

Wird auch die Hinzuverdienstgrenze für die Ein-Drittel-Teilrente überschritten, fällt der Rentenanspruch ganz weg.

Teilrentenbezieher können zweimal im Jahr den doppelten Betrag verdienen, ohne ihre Rentenzahlung zu gefährden. Während Neurentnern die individuellen Hinzuverdienstgrenzen im Rentenbescheid mitgeteilt werden, sollten Personen, die schon länger Rente beziehen, ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen bei ihrem Rentenversicherungsträger erfragen.

Weitere Informationen zu Rente und Hinzuverdienst unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder unter 0800 10004800.



Herr Dr. Dirk von der Heide
Tel.: 030/865-89174
Fax: 030/865-89425
E-Mail: dirk.heide@drv-bund.de

Deutsche Rentenversicherung
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de