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Neue degenia Deckungskonzepte im Bereich Wohngebäudeversicherung

Die degenia AG führt derzeit einen umfangreichen Relaunch der eigenen Deckungskonzepte in der privaten Sachversicherung durch. Die neuen Konzepte im Bereich der Wohngebäudeversicherungen bieten bereits in der „basic-Deckung“ umfangreiche Leistungen. Die Produktlinien „classic“ und „premium“ bieten besten Schutz und faire Prämien!

Im premium-Konzept sind die Bereiche Fahrzeuganprall, Aufräum- und Abbruchkosten, Mehrkosten durch behördliche Auflagen, Rückreisekosten und zusätzliche Gebäudebestandteile bis zur Versicherungssumme eingeschlossen. Darüber hinaus bietet das premium-Konzept auch Deckung für Regenabflussrohre innerhalb des Gebäudes, als auch für unterirdisch verlegte Regenabflussrohre.

Auch die „grobe Fahrlässigkeit“ ist sehr kundenfreundlich geregelt. Bei Schäden bis zu 50.000 € übernimmt der Risikoträger zwischen 30% und 50% des Schadens!

Die Elementarschadendeckung ist mit sehr fairen Selbstbehaltregelungen und umfänglichen Leistungen auf Antrag versicherbar.

Die Versicherungsprämien werden über die Wohnfläche ermittelt. Im Wettbewerbs-Vergleich beansprucht das Produkt einen Spitzenplatz! „Unser Ziel ist und war es, unsere Produkte langfristig wettbewerbsfähig zu gestalten. Ich denke, das ist uns gelungen!“, so Judith Wepprich, verantwortlich für die VWG im Hause degenia.

Neu bei degenia: Schadenfreiheitsregelung bei SB-Tarifen

Die degenia war schon immer ein Freund des Selbstbehalts im Schadenfall.

Um diese für beide Seiten (Versicherungsnehmer und Versicherung) sinnvolle Regelung weiter zu forcieren und um für den Makler einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen, SB-Tarife mit guten Gewissen zu verkaufen, wurden bei allen neuen degenia-Konzepten die Schadenfreiheitsklassen 1,2,3 und 0 eingeführt.

SF 0,1,2 bedeutet einen Selbstbehalt im Schadenfall von jeweils 150 €, 250 € oder 500 € (je nach Auswahl)

SF 3 bedeutet 0 € SB

Anrechnung von schadenfreien Jahren

Bei einem Wechsel in den degenia SB-Tarif mit Angabe des Vorversicherers und ohne Schäden in den letzten 5 Jahren, erfolgt die Einstufung direkt in SF 2. Nach nur einem Versicherungsjahr ohne Schaden entfällt für diesen Versicherungsnehmer die Selbstbeteiligung! Viel mehr Vertrauen geht nicht. Bei einem Antrag ohne Vorversicherer bzw. mit Schäden wird der Versicherungsnehmer in SF 1 gestuft. Hier entfällt der Selbstbehalt bereits nach 2 Jahren. Nach einem regulierten Schaden, fällt der Kunde zurück in die SF0.