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Neuer BGV-Wohngebäudetarif mit vielen Neuerungen und neue Tarifstruktur

Der Versicherungskonzern BGV / Badische Versicherungen bietet seit dem 1. Juli in der neuen Wohngebäudeversicherung umfangreichere Leistungen. Neben der neuen Allgefahrendeckung für Photovoltaikanlagen und den Nachlässen für Neubauten und Passivhäusern sind auch Schäden bei grober Fahrlässigkeit abgesichert.

„Der neue Tarif bietet individuellen Versicherungsschutz für jeden Bedarf, so Michael Späth, Leiter Produktmanagement des BGV. „Ein Leistungsmerkmal ist sicherlich der Nachlass von bis zu 50 Prozent auf die Versicherungsprämie bei Neubauten. Wer ein Passivhaus versichert, erhält darüber hinaus einen Nachlass von fünf Prozent während der gesamten Vertragslaufzeit. Damit belohnen wir nachhaltige Energiesparmaßnahmen unserer Kunden.“

Neu ist in der Klassik- und Exklusivdeckung die Leistung bei grober Fahrlässigkeit. Ebenso können sich Hausbesitzer jetzt auch gegen Elementarschäden absichern. Viele Hausbesitzer haben zwar die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel eingeschlossen, sind aber nicht gegen die Naturgefahren wie Starkregen, Schneedruck, Überschwemmung und Rückstau versichert. Diese Leistungslücke schließt der BGV nun mit dem neuen Produktangebot.

Weitere Leistungserweiterungen für Hausbesitzer bietet der Gebäudeschutzbrief. Notfälle in der Elektro- oder Sanitärinstallation, Schlüsseldienst oder das Entfernen von Wespennestern sind bis 500 Euro versichert.

Die Allgefahrendeckung bietet umfassenden Versicherungsschutz für Photovoltaikanlagen. Selbst Bedienungsfehler, Vorsatz Dritter, Tierverbiss und ein Nutzungsausfall von 2,50 Euro je KWp pro Tag sind eingeschlossen.

Mit der neuen Wohngebäudeversicherung geht der im Sachgeschäft starke BGV einen weiteren Schritt in Richtung Kundenorientierung und stärkt seine Stellung im Markt. In der Tarifstruktur ersetzen die Tarifvarianten Basis, Klassik und Exklusiv ab sofort die bisherigen Deckungskonzepte Grund- und Komfortdeckung.

Den gesamten Tarifüberblick und alle Bedingungen finden Sie auf der Internetseite www.bgv.de.