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27.02.2008 - dvb-Presseservice

Neues VVG – Die 3 Abschlussmodelle bei der HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT

Nachdem 2007 die EU-Vermittlerrichtlinie umgesetzt wurde, ist zum 01.01.2008 das neue Versicherungs- Vertrags-Gesetz (VVG) in Kraft getreten. Das VVG ändert die gewohnten Abläufe in der Assekuranz teilweise erheblich. Auch der Vertrieb muss sich auf die Neuregelung einstellen. Besonders zu beachten sind in diesem Zusammenhang die geänderten Bestimmungen über die Beantragung und den Abschluss von Versicherungsverträgen.

Das bewährte "Policenmodell", bei dem die Unterlagen mit dem Versicherungsschein übersandt wurden, darf nicht mehr eingesetzt werden. Der neue § 7 des VVG regelt, dass dem Kunden rechtzeitig vor der Unterzeichnung eines Versicherungsantrages sämtliche Vertragsunterlagen* ausgehändigt werden müssen.

Die HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT hat auf diese neuen Anforderungen reagiert und verschiedene Optionen entwickelt, wie die vorliegenden Bestimmungen zum Abschluss eines Versicherungsvertrages möglichst einfach und unbürokratisch erfüllt werden können. Das Ergebnis sind drei Abschlussmodelle, zwischen denen Sie bei der Beantragung von Versicherungsverträgen künftig die Wahl haben:

  • das Antragsmodell
  • das Invitatiomodell
  • sowie das Stellvertretermodell
Antragsmodell:
Der Kunde bekommt von Ihnen vor Antragstellung die entsprechenden Verbraucherinformationen ausgehändigt. Den Erhalt dieser Unterlagen bestätigt Ihnen der Kunde auf dem Antrag. Der Vertrag kann von uns direkt policiert werden.

Versand der Verbraucherinformationen an den Kunden mit Übersendung der Versicherungspolice.

Invitatiomodell:
Die HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT wird gebeten, dem Kunden gegenüber ein Angebot, das sämtliche Verbraucherinformationen beinhaltet, zu unterbreiten. Dem Angebot liegt ein frankierter Briefumschlag bei, sodass der Kunde die Annahme leicht und problemlos erklären kann. Erklärt der Kunde die Annahme, erstellen wir die Versicherungspolice.

Kein erneuter Versand der Verbraucherinformationen mit Übersendung der Versicherungspolice.

Stellvertretermodell:
Als Versicherungsmakler sind Sie Vertreter des Kunden und somit berechtigt, die Verbraucherinformationen für Ihre Kunden entgegen zu nehmen. Hierbei ist nicht entscheidend, ob Ihr Kunde vor Antragstellung Kenntnis von den Verbraucherinformationen genommen hat - es genügt, dass Ihnen als Vertreter Ihres Kunden diese Informationen vorlagen.

Nach diesem Modell können wir Anträge direkt policieren, wenn Sie uns bestätigen, dass Ihnen eine Maklervollmacht vorliegt. Der Kunde muss die Kenntnisnahme der Verbraucherinformationen auf dem Antrag nicht mehr bestätigen.

Versand der Verbraucherinformationen an den Kunden mit Übersendung der Versicherungspolice.

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* Vertragsunterlagen bestehen aus: der Belehrung zu den vorvertraglichen Anzeigepflichten, der Widerrufsbelehrung, den Allgemeinen Bedingungen, den Besonderen Bedingungen sowie etwaigen weiteren Bestimmungen, der Datenschutzerklärung und der Satzung der HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT.



Tel.: 06154/601-1270
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