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Nicht deliktfähige Kinder und Gefälligkeitsschäden: Janitos bietet in der Privathaftpflichtversicherung umfassenden Schutz

Die wenigsten Menschen wissen: Kinder unter 7 Jahren sind grundsätzlich nicht deliktfähig. Deshalb haften Eltern auch nicht für Schäden, die ihre Kinder verursachen; im Falle eines Schadens besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine Entschädigung. Ausnahme: die Eltern verletzen nachweislich ihre Aufsichtspflicht. Für das menschliche Miteinander jedoch, gerade unter Nachbarn oder Freunden, ist eine solche Situation mehr als unangenehm. Ähnlich stellt sich die Lage bei Gefälligkeitsschäden dar, wenn man z.B. bei einem Umzug hilft und dabei etwas beschädigt. Beide Fälle sind in vielen Privathaftpflichtversicherungstarifen nicht abgesichert.

Eine Untersuchung von Finanztest (Ausgabe 09/2009) ergab nun, dass gerade einmal die Hälfte von 140 getesteten Privathaftpflichttarifen Schäden durch nicht deliktfähige Kinder abdecken. Die Janitos Versicherung AG bietet in ihrer Privathaftpflichtversicherung einen Schutz bei Schäden durch nicht deliktfähige Kinder in Höhe von 2.500 Euro (SB 100 Euro) im Tarif Basic, 5.000 Euro im Tarif Balance und sogar 30.000 Euro im Tarif Best Selection (beide Tarife ohne Selbstbeteiligung).

Gefälligkeitsschäden sichert Janitos bis 2.500 Euro (Basic), 5.000 Euro (Balance bzw. bis zur vereinbarten Versicherungssumme (Best Selection) ab. Es gilt jeweils eine Selbstbeteiligung von 100 Euro. Die Janitos Privathaftpflichtversicherung Best Selection überzeugt im Vergleich von Finanztest neben der umfassenden Absicherung (7,5 Millionen Versicherungssumme, ohne Selbstbeteiligung) mit einer günstigen Prämie von nur 113 Euro im Jahr für eine Familie.