Nicht die Erben, sondern die Sparkasse muss die Rente zurückzahlen
Die Kreissparkasse Heilbronn muss dem Rentenversicherungsträger eine Rentenüberzahlung erstatten. Der Anspruch gegen die Bank sei vorrangig gegenüber einem Anspruch gegen die Erben, so das SG Heilbronn. Die Kreissparkasse Heilbronn muss dem Rentenver ...