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19.07.2011 - dvb-Presseservice

Niedersachsen ist Vorreiter beim GGF-Verzicht auf Pensionszusagen

- GGF-Workshops der febs Consulting in Hamburg und München -

Bereits Mitte Mai haben sich die Finanzverwaltungen auf Bund-Länder Ebene endlich auf ein einheitliches Vorgehen bei der steuerlichen Beurteilung der Reduzierung von GGF-Pensionszusagen geeinigt. Darauf weist das Beratungsunternehmen febs Consulting in seinem neuesten Newsletter hin. Grundsätzlich soll zukünftig der Verzicht auf den Future Service ohne Annahme einer verdeckten Einlage wieder möglich sein. Mit einem klärenden BMF-Schreiben ist allerdings frühestens im Herbst zu rechnen. Etwas schneller haben zwei Bundesländer reagiert.

Die Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin hat bereits am 25.05.2011 Ihre Finanzämter angewiesen, einschlägige Fälle auf der Grundlage zu entscheiden, dass jeder gesellschaftsrechtlich veranlasste Verzicht eine verdeckte Einlage darstellt, die aber der Höhe nach 0 sein kann. Weitere Erläuterungen fehlen dazu allerdings.

Die Oberfinanzdirektion Niedersachsen hat sich mit Erlass vom 15.06.2011 der Sache etwas detaillierter angenommen. Danach ist eine steuerunschädliche Reduzierung bis auf den Gegenwartswert der bisherigen Anwartschaft möglich. Dieser wiederum ent­spricht der Summe der verzinsten Jahresnetto­prämien. Was genau unter den verzinsten Jahresnettoprämien zu verstehen ist, lässt die OFD allerdings offen. Handelt es sich dabei um die sog. fiktive Jahresnettoprämie, dann wäre diese für beherrschende GGFs ab Zusagedatum zu berechnen, wodurch sich ein geringerer erdienter Wert ergibt. Denkbar ist aber auch, dass damit die „gleich bleibenden Jahresbeträge“ gemeint sind, die der Berechnung der Pensionsrückstellungen zu Grunde liegen. Diese müssten dann auch bei Beherrschung ab Diensteintritt berechnet werden. Der Gegenwartswert würde dann in der Regel der gebildeten Pensionsrückstellung entsprechen – bis auf Ausnahmefälle, die der Laie kaum erkennen kann.

Es geht aber noch weiter: Als erdient gilt mindestens der Barwert der ratierlich erworbenen Anwartschaft. Hierbei ist bei beherrschenden GGFs definitiv auf den Zusagezeitpunkt abzustellen. Bei Entgelt­umwandlungszusagen ist, anstelle der ratierlichen Berechnung auf den Barwert, der erreichten Anwartschaft abzustellen.

Im Ergebnis ist ein Verzicht auf den Future Service zwar wieder möglich, aber weiter­hin mit einigen Zweifelsfragen behaftet. Um das maximale Reduzierungsvolumen zu errechnen sind Vergleichsrechnungen erforderlich, die weder der Kunde noch der Versicherungsvermittler ohne weiteres selbst berechnen kann. Zusätzlich sind bis zu einer bundesweiten Detailregelung auch noch die Unterschiede in den einzelnen Finanzverwaltungen zu beachten.

Um steuerliche Probleme zu vermeiden, raten die Experten der febs Consulting, jede geplante Reduzierung im Rahmen eines schriftlichen Gutachtens ausführlich und unter Verwendung der neuen Begriffe der Finanzverwaltung zu begründen. Entsprechende Gutachten bietet febs Consulting zum Festpreis von 490 € an, inklusive der notwendigen versicherungsmathematischen Berechnungen. Mindestens genauso wichtig ist es aber, die Pensionszusage im Vorfeld einer Reduzierung einer formalen Prüfung zu unterziehen und sie gegebenenfalls anzupassen. Ansonsten droht die Gefahr, dass zwar die Reduzierung korrekt vorgenommen wurde, aber die zu Grunde liegende Pensionszusage steuerlich nicht mehr anerkannt wird. Auch solche Prüfungen bietet febs zum Festpreis von 250 € an.

Die neue Rechtslage zum Verzicht eröffnet aber auch neue Gestaltungsmöglichkeiten, z. B. den Verzicht auf eine bereits erdiente BU-Rente oder die Reduzierung einer zu hohen Rentendynamik. Die wichtigsten Gestaltungstipps erfahren Interessierte auf den febs-Workshops zur GGF-Versorgung am 04.10.2011 in Hamburg und am 06.10.2011 in München. Hier geht es u. a. auch um die Frage, wie eine Reduzierung der Zusage ohne Rückstellungsauflösung erreicht werden kann. Weitere Infos unter www.febs-consulting.de oder bei

Dirk Neidhardt

Telefon: (089) 890 42 86-93
Fax: (089) 890 42 86-50
dirk.neidhardt@febs-consulting.de



Herr Andreas Buttler
Geschäftsführer
Tel.: 089/890 42 86-10
E-Mail: andreas.buttler@febs-consulting.de

febs Consulting GmbH
Am Hochacker 3
85630 Grasbrunn
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