Niedrigere Lärmgrenzwerte für Berufsmusiker
BGIA bietet Orchestermusikern Hilfe zur Umsetzung der Lärmverordnung
Ab 15. Februar 2008 gelten auch für Musiker niedrigere Grenzwerte für Lärm am
Arbeitsplatz. Dann endet die in der Lärmverordnung vorgesehene zweijährige
Ausnahmeregelung für diese Berufsgruppe. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung (DGUV) hin. Die Verordnung sieht vor, dass die tägliche
Schallbelastung den Grenzwert von 85 Dezibel A (85 dB(A)) nicht überschreiten
darf. Keine einfach zu erfüllende Forderung, wenn man bedenkt, dass der
Dauerschallpegel in einem Symphonieorchester für alle Musiker höher liegt, bei
bis zu 90 dB(A) und mehr. Hilfe bieten die Träger der gesetzlichen
Unfallversicherung und ihr Institut für Arbeitsschutz BGIA.
Musik ist
heilsam für die Seele, aber oft ungesund für die Ohren. So erreicht die mittlere
tägliche Schallbelastung eines Posaunisten in etwa den Lärmpegel, den eine
Holzfräsmaschine bei ununterbrochenem Betrieb am Ohr des Benutzers erzeugen
würde; die Belastung am Ohr des Geigers entspricht immerhin noch dem
Geräuschpegel einer permanent betriebenen Heckenschere. Mit hörbaren Folgen: "Im
Schnitt erkrankt innerhalb von zehn Jahren einer von 100 Orchestermusikern an
einer berufsbedingten Lärmschwerhörigkeit", berichtet Dr. Martin Liedtke,
Lärmexperte im BGIA.
Abhilfe ist nötig und möglich. Liedtke: "Im ersten
Schritt muss versucht werden, den Lärm nah an der Quelle zu verringern. Dies
erreicht man beispielsweise durch bauliche Maßnahmen, die den Orchestergraben
vor die Bühne verlegen. Oder man gestaltet das Umfeld der Musiker
schalldämpfend; das geht allerdings oft zu Lasten des akustischen Eindrucks im
Publikum." Auch organisatorische Ansätze helfen, zum Beispiel indem die
Orchesterbesetzung bei Aufführungen wechselt oder das Probenensemble auf die
jeweils erforderlichen Instrumente begrenzt wird. Ist das nicht möglich oder
ausreichend, muss der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen ergreifen. Hierzu zählen
insbesondere durchsichtige Schallschutzschirme zwischen den Instrumentengruppen
eines Orchesters.
Letztes, aber oft notwendiges Mittel ist schließlich
ein persönlicher Gehörschutz. Hier erleichtert das BGIA die Auswahl mit einem
einfachen Programm, das im Internet unter http://www.dguv.de/bgia/de/pra/softwa/musiker/index.html
kostenlos zur Verfügung steht. Es ist auf die besonderen Bedürfnisse von
Orchestermusikern zugeschnitten. Mit wenigen Mausklicks erhält der Musiker
Informationen darüber, welcher Gehörschutz für sein Instrument und
Tätigkeitsprofil geeignet ist. Auf Wunsch bietet das Programm zwei verschiedene
Gehörschutztypen an, zum Beispiel Bügelstöpsel für die Probe und eine Otoplastik
für die Aufführung. Gleichzeitig erhält der Nutzer Angaben zur wöchentlichen
Schallbelastung mit und ohne Gehörschutz.
"Ein gesundes Gehör ist das Kapital jedes Berufsmusikers", weiß Arbeitsschützer Liedtke. "Die Unfallversicherungsträger helfen, dieses Kapital zu erhalten."
Herr Stefan Boltz
Tel.: 030 288763-768
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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(DGUV)
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