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06.02.2008 - dvb-Presseservice

Niedrigere Lärmgrenzwerte für Berufsmusiker

BGIA bietet Orchestermusikern Hilfe zur Umsetzung der Lärmverordnung

Ab 15. Februar 2008 gelten auch für Musiker niedrigere Grenzwerte für Lärm am Arbeitsplatz. Dann endet die in der Lärmverordnung vorgesehene zweijährige Ausnahmeregelung für diese Berufsgruppe. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hin. Die Verordnung sieht vor, dass die tägliche Schallbelastung den Grenzwert von 85 Dezibel A (85 dB(A)) nicht überschreiten darf. Keine einfach zu erfüllende Forderung, wenn man bedenkt, dass der Dauerschallpegel in einem Symphonieorchester für alle Musiker höher liegt, bei bis zu 90 dB(A) und mehr. Hilfe bieten die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und ihr Institut für Arbeitsschutz BGIA.

Musik ist heilsam für die Seele, aber oft ungesund für die Ohren. So erreicht die mittlere tägliche Schallbelastung eines Posaunisten in etwa den Lärmpegel, den eine Holzfräsmaschine bei ununterbrochenem Betrieb am Ohr des Benutzers erzeugen würde; die Belastung am Ohr des Geigers entspricht immerhin noch dem Geräuschpegel einer permanent betriebenen Heckenschere. Mit hörbaren Folgen: "Im Schnitt erkrankt innerhalb von zehn Jahren einer von 100 Orchestermusikern an einer berufsbedingten Lärmschwerhörigkeit", berichtet Dr. Martin Liedtke, Lärmexperte im BGIA.

Abhilfe ist nötig und möglich. Liedtke: "Im ersten Schritt muss versucht werden, den Lärm nah an der Quelle zu verringern. Dies erreicht man beispielsweise durch bauliche Maßnahmen, die den Orchestergraben vor die Bühne verlegen. Oder man gestaltet das Umfeld der Musiker schalldämpfend; das geht allerdings oft zu Lasten des akustischen Eindrucks im Publikum." Auch organisatorische Ansätze helfen,  zum Beispiel indem die Orchesterbesetzung bei Aufführungen wechselt oder das Probenensemble auf die jeweils erforderlichen Instrumente begrenzt wird. Ist das nicht möglich oder ausreichend, muss der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen ergreifen. Hierzu zählen insbesondere durchsichtige Schallschutzschirme zwischen den Instrumentengruppen eines Orchesters.

Letztes, aber oft notwendiges Mittel ist schließlich ein persönlicher Gehörschutz. Hier erleichtert das BGIA die Auswahl mit einem einfachen Programm, das im Internet unter http://www.dguv.de/bgia/de/pra/softwa/musiker/index.html kostenlos zur Verfügung steht. Es ist auf die besonderen Bedürfnisse von Orchestermusikern zugeschnitten. Mit wenigen Mausklicks erhält der Musiker Informationen darüber, welcher Gehörschutz für sein Instrument und Tätigkeitsprofil geeignet ist. Auf Wunsch bietet das Programm zwei verschiedene Gehörschutztypen an, zum Beispiel Bügelstöpsel für die Probe und eine Otoplastik für die Aufführung. Gleichzeitig erhält der Nutzer Angaben zur wöchentlichen Schallbelastung mit und ohne Gehörschutz.

"Ein gesundes Gehör ist das Kapital jedes Berufsmusikers", weiß Arbeitsschützer Liedtke. "Die Unfallversicherungsträger helfen, dieses Kapital zu erhalten."



Herr Stefan Boltz
Tel.: 030 288763-768
Fax: 030 288763-771
E-Mail: presse@dguv.de

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(DGUV)
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
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