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22.06.2010 - dvb-Presseservice

Nur gut versichert abtauchen: Was Freizeittaucher beachten sollten

Wer abtaucht, sollte gut versichert sein. Freizeittauchen wird immer beliebter. Doch nicht immer klappt’s reibungslos mit dem Auftauchen. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): „Freizeittaucher sollten mindestens eine Unfallversicherung haben, bevor sie sich in die Unterwasserwelt begeben.“

Allerdings reicht eine „normale“ Unfallversicherung für diese Klientel nicht aus. In den Bedingungen sollten nämlich tauchtypische Gesundheitsschäden wie etwa Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen enthalten sein. Es empfiehlt sich zudem, Ertrinkungs- oder Erstickungstod unter Wasser mitzuversichern.

Die BdV-Chefin: „Noch besser wäre der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.“ Unter dem Stichwort „Hobbys“ muss der Freizeittaucher Art und Umfang seines Sports beschreiben. Der Versicherer stellt danach ein individuelles Angebot zusammen. Je nach Risikograd kann das jedoch zu höheren Prämien oder zu eingeschränkten Leistungen führen.

Mitglieder von Tauchervereinen sollten sich informieren, ob sie in ihrer Organisation oder in einem Verband automatisch versichert sind. Dann sind Tauchunfälle auch dort zu melden.

Die meisten Taucher suchen sich die schönsten Reviere im Ausland aus. Sie sollten nicht starten, ohne eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen zu haben. Die übernimmt – pauschal gesagt – die meisten der Kosten, die eine gesetzliche Krankenkasse nicht trägt. Dabei spielt der Rücktransport in die Heimat nach Unfall oder Krankheit eine besondere Rolle. Diesen zahlen die Kassen nicht und private Krankenversicherungen nicht immer.

Ärgerlich, wenn Einbrecher das Hotelzimmer heimsuchen und die teure Tauchausrüstung mitgehen lassen. Glück im Unglück hat dann der, der eine Hausratversicherung besitzt. Die zahlt nach Einbruch ins Hotelzimmer den Schaden.

Eine andere Situation beschreibt Lilo Blunck: „Beschädigt der Taucher etwa beim Absprung die Ausrüstung eines anderen Tauchers, tritt für ihn seine Privathaftpflichtversicherung ein. Die hilft aber nicht, wenn er sein geliehenes oder gemietetes Gerät kaputt macht oder verliert.“



Tel.: 04193-94222
Fax: 04193-94221
E-Mail: info@bundderversicherten.de

Bund der Versicherten e.V. (BdV)
Postfach 1153
24547 Henstedt-Ulzburg
Deutschland
www.bundderversicherten.de



Unbeschwertes Tauchvergnügen setzt gute Planung voraus. Taucher Timo hat sich mit einem kritischen Blick in seinen Policenordner gut vorbereitet. Foto: BdV/Dreyling