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17.01.2008 - dvb-Presseservice

Obacht bei Zusendung neuer Bedingungen für bestehende Kinderinvaliditätsversicherung

Neue Ausschlüsse im Kleingedruckten?

Auf der Hut sein sollten Eltern, die für eine schon bestehende Kinderinvaliditätsversicherung plötzlich neue Vertragsbedingungen zugeschickt bekommen. „Es ist nicht auszuschließen, dass Ihnen der Versicherer im Kleingedruckten einen neuen Zahlungsausschluss unterjubeln will“, warnt Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV) und fügt hinzu: „Ursache dafür ist ein positives Urteil des Bundesgerichtshofes, das eine Ausschlussklausel für angeborene Krankheiten gekippt hat. Jetzt suchen manche Versicherer neue Wege zur Leistungsverweigerung.“

Die Kinderinvaliditätsversicherung ist durchaus sinnvoll, meint der BdV. Sie sei umfangreicher als übliche Unfallversicherungen. Deutschlandweit gebe es schätzungsweise 200.000 Eltern, die einen solchen Vertrag abgeschlossen haben. Lilo Blunck: „Wenn die Versicherer faire Angebote machten, wäre hier ein Riesenmarkt für sie. Immerhin gibt es derzeit mehr als 13 Millionen Kinder unter 16 Jahren.“

Doch mit der Fairness hat es in der Vergangenheit an manchen Stellen kräftig gehakt, stellt die BdV-Chefin fest: „Die Versicherer haben sich häufig geweigert, zu zahlen. Auf erbitterten Widerstand stießen Verbraucher oft, wenn beim Versicherungsfall eine angeborene Krankheit des Kindes im Spiel war. Der Hartnäckigkeit einer Familie ist es zu danken, dass der Bundesgerichtshof diesem Treiben nun ein Ende gemacht hat.“

Die BGH-Richter kamen zu der Auffassung (Az. IV ZR 252/06), dass bei Ausschluss angeborener Krankheiten der Versicherungsschutz zu sehr eingeschränkt wäre. Nach diesem Urteil können sich die Assekuranzen nicht mehr auf eine solche Ausschlussklausel berufen – aber suchen gleich nach neuen. Lilo Blunck: „Wenn der Versicherer neue Vertragsbedingungen schickt: Vorsicht! Genau reinschauen, ob neue Ausschlussklauseln im Kleingedruckten versteckt sind.“

Das BGH-Urteil hat weitreichende Auswirkungen nicht nur in die Zukunft. Auch in der Vergangenheit abgewiesene Leistungen können möglicherweise noch geltend gemacht werden. Bis Ende 2008 unter bestimmten Voraussetzungen sogar noch solche, die im Jahre 2006 ausgeschlagen wurden. Lilo Blunck: „Der BdV berät seine Mitglieder in solchen Fällen individuell über die Vorgehensweise und nennt ihnen Erfolgsaussichten.“



Frau Lilo Blunck
E-Mail: presse@bundderversicherten.de

Bund der Versicherten
Rönkrei 28
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www.bundderversicherten.de

Der Bund der Versicherten (BdV) hat eine neue Satzung: Am 19.11.2007 hat das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg die erforderlichen Eintragungen abschließend vorgenommen. Damit ist der Verbraucherschutz für Versicherte in Deutschland wieder ein Stück stärker geworden. Mit 50.000 Mitgliedern ist der BdV bundesweit die größte Verbraucherschutzorganisation für Versicherte.