Obacht bei gebündelter Betriebsrenten-Anpassungsprüfung
Führt ein Unternehmen die Anpassungsprüfung zur Betriebsrente zu spät durch, gelten im Rahmen einer Klage trotzdem die “implizit korrekten” Stichtage ab Renteneintritt, so ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG).