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Online-Versicherer bestreitet Kündigungsrecht: Ineas verhöhnt Kunden

Mittlerweile zweifelt kaum noch jemand an der vom BdV schon früh vertretenen Auffassung, dass sehr wohl ein solches Kündigungsrecht besteht. Auf BdV-Anfrage erklärte der Versicherungsombudsmann, Professor Günter Hirsch, auch er vertrete diese Einschätzung. Einer Veröffentlichung in einem seriösen Online-Fachmedium zufolge hat sich auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) dieser Linie angeschlossen.

„Ineas-Kunden können also kündigen“, erläutert Lilo Blunck, „allerdings sollten sie zeitgleich einen neuen Vertrag abgeschlossen haben, um eine Versicherungslücke zu vermeiden.“ Dem BdV liegen Zusagen verschiedener Kfz-Versicherer vor, die verbraucherfreundliche Lösungen anbieten, falls Ineas versucht, nach der Kündigung Schwierigkeiten zu bereiten. Das sind etwa die HUK, HUK 24 und die VHV. Lilo Blunck: „In einem solch‘ unwahrscheinlichen Fall sollten sich die Betroffenen sofort an ihren neuen Versicherer wenden.“

Wer trotzdem bei Ineas bleibt, muss mit empfindlichen Nachteilen rechnen: Bei Haftpflichtschäden kann er mit einer Selbstbeteiligung von 2.500 Euro zur Kasse gebeten werden. Bei Kaskoschäden wird er unter Umständen leer ausgehen.

Beim Wechsel von Ineas zu einem anderen Anbieter ist allein die Einstufung der Schadenfreiheitsklassen (SF) problematisch, das wäre allerdings auch bei einer normalen Kündigung so. Die BdV-Chefin: „Deshalb sollten Sie von Ineas eine Bestätigung zu Ihrem Schadenfreiheitsrabatt verlangen und an den neuen Versicherer weitergeben.“

Der BdV hat ein Musterkündigungsschreiben vorbereitet. Es kann unter diesem Link heruntergeladen werden: http://www.bundderversicherten.de/app/download/Kuendigung_Ineas.pdf