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Osterfeuer – mit Sicherheit Spaß am Brauchtum

Sicherheit hat höchste Priorität

Wer das Abbrennen eines Osterfeuers plant, sollte sich immer zunächst bei der Stadtverwaltung oder der örtlichen Feuerwehr über die Sicherheitsauflagen erkundigen. In manchen Orten sind Osterfeuer auch genehmigungspflichtig. Handelt es sich beim Ort des Geschehens nicht um das eigene Gründstück, muss der Eigentümer seine Zustimmung erteilen. „Die wichtigste Regel lautet: ein Feuer muss immer beherrschbar bleiben und ununterbrochen beaufsichtigt werden. Das gilt umso mehr, wenn Kinder anwesend sind“, rät Jens Lison, Vorstand der Zurich Gruppe Deutschland. „Hier ist höchste Aufmerksamkeit und Vorsicht geboten, denn sonst ist ein auf Fahrlässigkeit zurückzuführendes Ausufern des Brandes unter Umständen nicht abgesichert.“ In jedem Fall sollten Löschgeräte und Löschdecken bereitgestellt werden.

Umweltauflagen sind zu beachten

Das Osterfeuer dient ausschließlich der Brauchtumspflege und nicht der Abfallbeseitigung. Als Brennmaterialien kommen daher ausschließlich unbehandeltes Holz oder Baum- und Strauchschnitt (Blätter vorher entfernen) in Frage. Das Holz sollte trocken sein, sonst droht starke Rauchentwicklung. Um Kleintiere, die sich gern in den Holzstapeln verstecken, zu schützen, empfiehlt es sich, das Feuerholz erst kurz vor dem Anzünden aufzustapeln oder zumindest noch einmal umzuschichten. Auch auf den Ort kommt es an: Der ideale Platz liegt so, dass durch Funkenflug oder Flammen keine ungewollten Brände entstehen. Er sollte mindestens 50 Meter von Gebäuden und Bäumen und mindestens 100 Meter von der nächsten Straße entfernt sein. Vorsicht ist beim Einsatz von Brandbeschleunigern geboten, dadurch wurden schon viele schwere Unfälle verursacht.