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28.09.2009 - dvb-Presseservice

Patientenverfügung richtig verfassen

Nicht alles, was die moderne Medizin kann, ist auch hilfreich. Kritik gibt es vor allem bei lebensverlängernden Maßnahmen für todkranke Patienten. Viele Menschen haben den Wunsch, dass ihr Sterben nicht auf solche Weise verzögert werden soll. Seit Anfang September gilt eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung. Was dabei zu beachten ist, erklärt Dr. Elmar Terhorst, Krankenversicherungsexperte der ERGO.

Wer sollte eine Patientenverfügung schreiben?

Jeder Erwachsene kann in einer Patientenverfügung festhalten, wie er medizinisch behandelt werden will, falls er selbst sich nicht mehr verständlich machen kann. Sinnvoll ist das vor allem für Menschen, die bestimmte Behandlungen ablehnen. Beispiel: Jemand möchte nicht künstlich beatmet oder per Magensonde ernährt werden, falls er ins Koma fallen sollte. Das kann er in der Patientenverfügung festlegen. Über solche Situationen machen sich vor allem Menschen Gedanken, die bereits eine sehr schwere Erkrankung haben. Man kann in der Patientenverfügung natürlich auch festlegen, dass der Arzt alle medizinischen Möglichkeiten ausnutzen soll, um das Leben zu verlängern.

Kann ich sicher sein, dass der Arzt sich an meine Vorgaben hält?

Ja, das ist im Gesetz festgelegt. Voraussetzung ist aber, dass Ihr aktueller Wille sich auch zweifelsfrei aus der Patientenverfügung ergibt. Die Verfügung sollte alle paar Jahre aktualisiert – also mit neuem Datum und Unterschrift versehen werden. Und Sie müssen darin konkret sagen, welche Behandlungen Sie in welchen Situationen ablehnen oder befürworten. Dabei geht es um Dinge wie Beatmung, künstliche Ernährung, Schmerzbehandlung, Wiederbelebung und vieles mehr. Darüber sollten Sie unbedingt mit Ihrem Arzt sprechen. Er kann überblicken, was Sie dabei alles bedenken müssen. Denn wenn Sie irgendwann tatsächlich in der Notsituation sind und sich nicht äußern können, kann der Arzt Ihnen nichts mehr erklären und Sie können die Verfügung dann auch nicht mehr ändern.

Gibt es bestimmte Voraussetzungen, damit meine Patientenverfügung gilt?

Eigentlich nur eine: Sie muss schriftlich abgefasst sein. Das Bundesjustizministerium bietet im Internet (www.bmj.de) einen Entwurf an, bei dem Sie einzelne Textbausteine individuell auswählen können. Wichtig ist auch, dass der behandelnde Arzt in der Notsituation überhaupt von Ihrer Patientenverfügung erfährt. Ihre Familie sollte also wissen, dass und wo es eine solche Verfügung gibt. Sie können die Verfügung auch bei der Deutschen Hospizstiftung oder beim Deutschen Roten Kreuz hinterlegen. Dann sollte im Portemonnaie ein Zettel sein, auf dem steht, wo die Patientenverfügung zu finden ist.



Frau Sybille Schneider
Tel.: 02 11/4937 5187
E-Mail: sybille.schneider@ergo.de

ERGO Versicherungsgruppe AG
Victoriaplatz 2
40198 Düsseldorf
www.ergo.com

Über den ERGO-Experten

Dr. Elmar Terhorst (Jahrgang 1962) hat Volkswirtschaft und Mathematik studiert und ist seit 1983 in der Versicherungsbranche tätig. Dabei hat er für unterschiedliche Unternehmen gearbeitet und einen breiten Überblick über die Versicherungsbranche gewonnen. Seit 1999 arbeitet er im Strategischen Gesundheitsmanagement der DKV und leitet dort die Abteilung Produktmanagement Versorgung. In seiner Freizeit beschäftigt sich der Familienvater gerne mit Literatur und klassischer Musik.

Über die ERGO Versicherungsgruppe

Mit 17,7 Mrd. Euro Beitragseinnahmen ist ERGO eine der großen europäischen Versicherungsgruppen. ERGO ist weltweit in mehr als 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. In Europa ist ERGO die Nummer 1 in der Kranken- und der Rechtsschutzversicherung; im Heimatmarkt Deutschland gehört ERGO über alle Sparten hinweg zu den Marktführern. Heute vertrauen 40 Millionen Kunden den Leistungen, der Kompetenz und der Finanzstärke der ERGO und ihrer Gesellschaften. In Deutschland sind es 20 Millionen Kunden, die auf die starken Marken D.A.S., DKV, ERV, Hamburg-Mannheimer, KarstadtQuelle Versicherungen und Victoria setzen. 50.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als selbstständige Vermittler hauptberuflich für die Gruppe. Großaktionär mit 94,7 Prozent der Anteile ist Munich Re, einer der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
Weitere aktuelle Informationen zur ERGO Versicherungsgruppe finden Sie unter www.ergo.de.



Dr. Elmar Terhorst