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02.01.2007 - dvb-Presseservice

Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer: Vertriebliche Umsetzung des komplexesten Durchführungsweges des betrieblichen Altersversorgung – www.kenston-services.de

In den mittelständischen GmbHs Deutschlands gehören Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer zum allgemeinen Standard. Zwischen 600.000 und 800.000 solcher Zusagen gibt es.

Vor dem Hintergrund der enormen Verbreitung und dem Hintergrund der hieraus resultierenden Verdienstmöglichkeiten haben viele Finanzdienstleistungsunternehmen die Pensionszusage als „das Geschäftsfeld“ im Rahmen der Durchführung der betrieblichen Altersversorgung erkannt.

Notwendig ist allerdings, dass man sich die Besonderheiten dieses komlexen Durchführungsweges der betrieblichen Altersversorgung vor Augen führt:

Auf der einen Seite steht die zivilrechtliche Verpflichtung, nämlich die Zusage für eine definerte Rentenleistung der Kapitalgesellschaft an Ihren Gesellschafter-Geschäftsführer, auf der anderen Seite diverse Möglichkeiten der Kapitalanlage für die Gesellschaft, um für den jeweiligen Versorgungsfall genügend Kapitalmittel zur Verfügung zu halten.

Bei zugesagten Pensionsleistungen von Gesellschaften an ihre Geschäftsführer in Höhe von durchschnittlich € 3.000 - € 4.000 entstehen leicht Rückstellungen der Gesellschaft im höheren sechsstelligen Bereich.

Um diese Versorgungsverpflichtungen auszufinanzieren, präsentieren Finanzdienstleister die unterschiedlichsten Finanzierungskonzepte und Anlageprodukte.

Leider besteht die Gefahr, das Kundeninteresse bei diesbezüglichen Beratungsgesprächen aus dem Auge zu verlieren. Der Fokus darf hier nicht nur in der Erzielung von hochvolumigen Provisionssätzen liegen. Die Wahl der passenden Anlageform ist im Rahmen von Pensionszusagen gerade deshalb so wichtig, weil diese oftmals die einzige Form der Altersversorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers darstellt.

Der Lösungsweg zur Neugestaltung bzw. Umgestaltung einer Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer sollte nicht über den Produktansatz realisiert werden. Vielmehr müssen zunächst die rechtlichen, steuerlichen und bilanziellen Rahmendaten abgeklärt und sichergestellt werden.

Hierzu bleibt zu bemerken, dass Beratungsvorgänge im Bereich von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer zu 80 % bis 90 % Rechts- und Steuerberatung darstellen, die nur durch befugte Dienstleister ausgeführt werden darf.

Noch augenscheinlicher wird diese These vor dem Hintergrund, dass Fragen zur Pensionszusage im Wesentlichen nicht mit Hilfe strikter Gesetzesvorgaben zu beantworten sind, sondern vielmehr durch die komplizierte Rechtssprechung oberster Finanz- und Zivilgerichte sowie durch die viel zitierte Prüfungs- und Verwaltungspraxis der Finanzverwaltung.

Ob verdeckte Gewinnausschüttungen, Nichtbestehen im Fremdvergleich oder zivilrechtlich unwirksame Erteilung einer Pensionszusage – all diese Punkte lassen dem professionellen und hochqualitativ agierenden Finanzdienstleister nur einen Schluß: der Beratungsprozess im vielbeschriebenen Markt der Pensionszusage bzw. der GGF-Versorgung lässt sich nur mittels strikter Kompetenzverteilung bewältigen.

Die Übernahme der Rechts- und Rentenberatung hat durch einen befugten Spezialdienstleister, die der Finanzberatung durch den beauftragten Finanzdienstleister und die der Steuerberatung durch den jeweiligen steuerlichen Berater zu erfolgen. Nur auf diesem Wege kann der Finanzdienstleister in diesem Markt bestehen und gleichzeitig eine Alleinstellung erreichen.

Die Kenston Services GmbH liefert als Beratungs- und Abwickungsunternehmen für den Bereich der betrieblichen Altersversorgung eine Komplettlösung aus einer Hand:

Durch Übertragung sämtlicher rechts-, renten- und steuerberatender Tätigkeiten auf befugte Spezialdienstleister sowie die gleichzeitige Aufbereitung der vertrieblichen Umsetzung , verhilft die Kenston Services GmbH Ihren Kunden in Form von Vertriebsgesellschaften aus der Finanzdienstleistungswirtschaft zu einer kompletten Haftungsauslagerung sämtlicher geschäftskritischer Beratungsvorgänge mit den jeweiligen Endkunden bei gleichzeitiger Fokussierung auf die Kernkompetenz in Form des Vetriebes von Anlageprodukten.



Geschäftsführer
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