Plansecur: Selbstständige sollten noch 2006 Abschluss einer Rürup-Rente
Selbstständige,
die keine private Altersvorsorge in Form einer Rürup-Rente besitzen, sollten
sich noch unbedingt 2006 über dieses Thema informieren lassen. Grund ist die
Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2007, in dem die so genannte
Günstigerprüfung neu geregelt wird und diese Änderung sogar rückwirkend vom 1. Januar
2006 an gültig sein soll. "Da kaum Zweifel bestehen, dass die
Gesetzesänderung in dieser Form verabschiedet wird, sollten Selbstständige noch
in diesem Jahr handeln. Mit der geplanten Änderung wird nämlich sichergestellt,
dass die Beiträge für eine Rürup-Rente auch schon 2006 ( und zwar zu etwa
zwei Dritteln ( steuerlich geltend gemacht werden können", sagt der Geschäftsführer
der Finanzberatungsgesellschaft Plansecur, Johannes Sczepan (Kassel).
Neuregelung der Günstigerprüfung: Gesetzgeber novelliert Einkommensteuergesetz Die
Ausgangslage: Derzeit prüft das Finanzamt, ob die Steuerregelungen, die bis
Ende 2004 vor Einführung des Alterseinkünftegesetzes galten, vorteilhafter für
den Steuerpflichtigen als die derzeit geltenden sind ( die so genannte
Günstigerprüfung. Dies ist vor allem bei Selbstständigen, die keinem
berufsständischen Versorgungswerk angehören, häufig der Fall. Die bisherige
Ausgestaltung der Günstigerprüfung hatte aber auch Nachteile: In bestimmten
Fällen führte sie dazu, dass die Beiträge für eine Rürup-Rente steuerlich
ungefördert blieben. Dies hatte der Gesetzgeber aber nicht vorgesehen. Deshalb
soll die Günstigerprüfung im Jahressteuergesetz 2007 verändert werden.
Hintergrund: die Rürup-Rente
Mit der Rürup-Rente fördert der Staat die private Altersvorsorge. Als Anreiz dienen
keine Zulagen, sondern Steuervorteile. Dies gilt auch für Einmalzahlungen. Damit
steht die Rürup-Rente grundsätzlich allen Steuerpflichtigen offen. Allerdings
stellen Selbstständige die größte Zielgruppe dar, da sie in der Regel keinen
Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung oder eine Riester-Förderung
haben. Bis zu 20.000 Euro pro Person und Jahr können steuerwirksam in eine
Rürup-Rente eingezahlt werden. 2006 ist ein Anteil von maximal 12.400 Euro
absetzbar ( sofern das Gesetz wie geplant verabschiedet wird. Und für
Interessenten halten die meisten Anbieter eine Absicherung bereit: Sie sichern
ein generelles Rücktrittsrecht von dem Vertrag zu, das über das gesetzliche
Rücktrittsrecht von vier Wochen hinausgeht.
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