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Positive Resonanz auf die Produktverbesserungen der InterRisk

Verbesserte Hausrat-Bedingungen ohne Beitragsanpassungen

Am 1. Oktober 2009 hatte die InterRisk ihre Vertriebspartner über wesentliche Verbesserungen der Hausratkonzepte L, XL und XXL informiert – Entschädigungsgrenzen wurden angehoben und eine Vielzahl bisher vorhandener Leistungsbegrenzungen aufgehoben. Insbesondere der Deckungsumfang des XXL-Konzeptes schließt jetzt eine Vielzahl an neuen Leistungskomponenten ein, die nicht nur den Versicherungsnehmern, sondern im Hinblick auf die Beratungshaftung auch den Vertriebspartnern der InterRisk ein Höchstmaß an Sicherheit bieten: Mitversichert ist zum Beispiel der Missbrauch von Kreditkarten bis zu einer Höhe von 1.500 €, bei erpresster Herausgabe der Geheimzahl sogar bis 5.000 €. Auch bei Trickdiebstahl innerhalb der Wohnung wird zukünftig bis 1.500 € geleistet. Für gestohlene Fahrräder wurde die Entschädigungsgrenze auf maximal 3.000 € angehoben. Der Verzicht auf den Nachweis einer Mindestwindstärke wurde aus dem XXL-Konzept der Wohngebäudeversicherung in die XXL-Hausratbedingungen übernommen.

Vereinfachung der Gesundheitsfrage im Unfallantrag

Wer sich gegen die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls bei der InterRisk versichert, kann seinen Versicherungsschutz seit Oktober mit einer einzigen, klar formulierten und deshalb äußerst kundenfreundlichen Gesundheitsfrage beantragen. „Die neue, vereinfachte Gesundheitsfrage geht auf eine Initiative aus dem Kreis unserer Vertriebspartner zurück – ein Beispiel dafür, wie Vermittler und Versicherer konstruktiv, zielführend und für alle Beteiligten erfolgreich zusammenarbeiten können“, bestätigt  Dieter Fröhlich, der sich über die anhaltend positive Resonanz der Vertriebspartner auf die aktuellen Neuerungen und die damit einhergehende erfreuliche Auswirkung auf die Neugeschäftsentwicklung sehr zufrieden zeigt.