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30.11.2011 - dvb-Presseservice

Postbank: Das ändert sich 2012

Was im neuen Jahr auf die Bundesbürger zukommt / Anhebung des Renteneintrittsalters / Entlastungen bei Jobausgaben und Altersvorsorge / Höhere Belastungen bei Sozialbeiträgen und Immobilienerwerb

Trotz Euro- und Schuldenkrise zeigt sich die deutsche Wirtschaft stabil. Die Konjunktur bleibt auf dem Wachstumspfad und die Zahl der Beschäftigten steigt. Der Bundesfinanzminister darf sich auch im kommenden Jahr über höhere Steuereinnahmen freuen. Als Gegenleistung möchte die Regierung ab 2012 Beschäftigte, Familien und Vorsorgesparer stärker entlasten. Zahlreiche Maßnahmen sind inzwischen beschlossen: So steigt die Werbungskosten-Pauschale für Berufstätige, werden Einzahlungen in die private Altersvorsorge stärker gefördert, sinkt der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung und verbessert sich die Situation für Eltern mit Kindern.

Das neue Jahr bringt aber nicht nur Erleichterungen: So müssen Beschäftigte höhere Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung verkraften, verschiebt sich der Rentenstart und werden Immobilienkäufer in einigen Bundesländern stärker zur Kasse gebeten. Auch die verbilligte Vermietung an nahe Angehörige wird teurer. Unterm Strich dürften die anstehenden Änderungen aber häufig zu mehr Spielraum in der Haushaltskasse führen. Zusätzlich zeichnen sich für Beschäftigte und Rentenempfänger im Jahresverlauf 2012 Einkommensverbesserungen ab. Auf welche Neuerungen müssen sich Bundesbürger im kommenden Jahr einstellen?

Steueränderungen

Werbungskosten

Berufstätige können künftig höhere pauschale Werbungskosten geltend machen. Der sogenannte Arbeitnehmerpauschbetrag klettert von bislang 920 auf 1.000 Euro. Die steuerliche Entlastung beträgt je nach Steuersatz 12 bis 34 Euro im Jahr. Die vor kurzem beschlossene Änderung gilt bereits rückwirkend für das Jahr 2011. Da berufsbedingte Ausgaben wie Fahrt- und Übernachtungskosten, Dienstkleidung oder Fachliteratur häufig den Arbeitnehmerpauschbetrag überschreiten, lohnt in vielen Fällen der Einzelnachweis höherer Kosten. Das ist zum Beispiel ab einem täglichen Arbeitsweg von 16 Kilometer der Fall.

Entfernungspauschale

Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt, kann wahlweise die Pendlerpauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer oder den höheren Preis für Bus- oder Bahntickets als Werbungskosten geltend machen. Bisher konnte man das Wahlrecht tageweise ausüben und so die absetzbaren Kosten optimieren. Ab 2012 ist dies verboten. Das Finanzamt berücksichtigt die Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel künftig nur noch, wenn deren Gesamtsumme über der Jahres-Entfernungspauschale von 4.500 Euro liegt. Steuerexperten befürchten, dass es besonders Park & Ride nutzende Berufspendler ab kommendem Jahr schwerer haben werden, höhere Kosten für den öffentlichen Nahverkehr geltend zu machen.

Kinderbetreuungskosten

Im neuen Jahr wird die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten einfacher. Die Ausgaben sind künftig stets als Sonderausgabe absetzbar. Die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen spielen keine Rolle mehr, ebenso entfällt die bisherige Unterscheidung nach erwerbsbedingtem und nicht erwerbsbedingtem Aufwand. Damit können nun alle Eltern zwei Drittel ihrer Betreuungskosten pro Kind, höchstens jedoch 4.000 Euro, als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Dies gilt für alle Kinder bis 14 Jahre, bei behinderten Kindern zeitlich unbegrenzt.

Kindergeld

Ab 2012 wird die Einkommensprüfung für in Ausbildung befindliche Kinder ab 18 Jahren abgeschafft. Kinder unter 25 Jahren, die sich in einer ersten Berufsausbildung oder einem Erststudium befinden, werden dann unabhängig von der Jahreseinkommensgrenze von 8.004 Euro stets als Kind berücksichtigt. Folge: Eltern erhalten künftig ohne Einschränkung Kindergeld und Kinderfreibeträge. Befindet sich der Nachwuchs in einer Zweitausbildung, entfallen Kindergeld und Kinderfreibeträge nur dann, wenn das Kind parallel zur Ausbildung einen Nebenjob mit mehr als 20 Wochenstunden ausübt.

Ausbildungskosten

Der Gesetzgeber hat den Sonderausgabenabzug für Ausbildungskosten verbessert. Ab 2012 können Studenten und Auszubildende jährliche Aufwendungen für ihr Erststudium bzw. die Erstausbildung bis zur Höhe von 6.000 Euro geltend machen. Bislang lag dieser Satz bei 4.000 Euro.

Kapitalerträge und Kirchensteuer

Bankkunden besitzen künftig kein Wahlrecht mehr, ob fällige Kirchensteuer auf Kapitalerträge durch das Kreditinstitut einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird oder die Festsetzung der Steuerschuld erst durch das Finanzamt erfolgt. Durch eine jährliche Regelabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern erfahren Banken die Konfessionszugehörigkeit ihrer Kunden und können so die Kirchensteuer gezielt entsprechend der Religionszugehörigkeit erheben.

Rentenversicherungsbeitrag

Abhängig Beschäftigte können seit 2005 einen zunehmenden Anteil ihrer Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgabe absetzen. Bis 2025 steigt der anrechenbare Vorsorgeanteil von 60 Prozent auf 100 Prozent an. Maximal absetzbar sind dann jährlich 20.000 Euro, bei Verheirateten 40.000 Euro. Ab 2012 sind 74 Prozent der Rentenzahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 14.800 / 29.600 Euro (Ledige/ Verheiratete) steuerlich absetzbar. Der Sonderausgabenabzug ist allerdings kompliziert: Bei Arbeitnehmern wird der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung zunächst als Beitrag mit erfasst, davon wird ein Anteil von 74 Prozent angesetzt und dann in voller Höhe wieder abgezogen. Unterm Strich verbleibt im Jahr 2012 ein absetzbarer Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung von 48 Prozent.

Altersvorsorge

Anhebung des Rentenalters

Ab 2012 beginnt die schrittweise Anhebung des gesetzlichen Rentenalters von 65 auf 67 Jahre. Die Übergangsphase dauert insgesamt 18 Jahre. Zunächst verzögert sich der Rentenstart um einen Monat je Geburtsjahrgang, später um zwei Monate. Das bedeutet: Der Jahrgang 47 erreicht mit 65 Jahren + 1 Monat das Rentenalter, ein Jahr später erreicht der Jahrgang 48 mit 65 Jahren + 2 Monaten die Regelaltersgrenze usw. Ausnahme: Wer 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat, kann weiterhin mit 65 Jahren ohne Abschlag in den Ruhestand gehen.

Auch bei öffentlich geförderten Privatrenten verschiebt sich der Rentenstart. Neu abgeschlossene Riester- und Rürup-Verträge dürfen ab kommendem Jahr als frühesten Auszahlungstermin das 62. Lebensjahr vorsehen. Bislang lag die Grenze bei 60 Jahren. Das gleiche gilt für private Lebensversicherungen. Beginnen die Auszahlungen aus diesen Verträgen vor dem 62. Lebensjahr, entfallen Zulagen und Steuervorteile.

Riester-Rente

Riester-Sparer müssen ab 2012 in jedem Fall einen Sockelbetrag von 60 Euro in ihren Vorsorgevertrag einzahlen, andernfalls entfallen Zulagen und Steuervorteile. Beitragsfreie Verträge für mittelbar Zulagenberechtigte (Ehegattenverträge), auf die lediglich die staatlichen Riester-Zulagen fließen, sind künftig nicht mehr möglich. Der Sonderausgabenabzug des Sockelbeitrags erfolgt durch den unmittelbar förderberechtigten Ehegatten, sofern dieser den Höchstbetrag von 2.100 Euro nicht ausgeschöpft hat. Ein eigener Sonderausgabenabzug steht dem mittelbar Begünstigten nicht zu.

Riester-Sparer, die versehentlich keine oder zu geringe Eigenbeiträge entrichtet haben und deshalb aufgefordert wurden, zu viel erhaltene Riester-Zulagen zurückzuzahlen, können fehlende Beiträge nachträglich entrichten. Der Gesetzgeber hat jetzt die Nachzahlungsmöglichkeit bis zum Beginn der Auszahlungsphase erweitert.

Rürup-Rente

Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenkasse oder ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen, können mittels einer Rürup- bzw. Basis-Rente hohe Steuervorteile erzielen. Ab 2012 sind 74 Prozent der Beitragszahlungen bis maximal 20.000 Euro steuerlich absetzbar. Das bedeutet, dass Rürup-Sparer im kommenden Jahr bis zu 14.800 Euro an Beitragszahlungen als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen können. Verheiratete genießen den doppelten Steuerbonus. Beispiel: Ein Selbstständiger zahlt nächstes Jahr 20.000 Euro in eine Basisrente ein. 14.800 Euro davon kann er als Sonderausgabe absetzen. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent erzielt er einen Steuerrabatt von 6.216 Euro. Positiv: Der absetzbare Beitragsanteil steigt bis zum Jahr 2025 auf volle 100 Prozent des Höchstbetrages von 20.000 Euro je Renten-Sparer an.

Betriebliche Altersvorsorge

Arbeitnehmer haben das Recht auf Betriebsrente per Gehaltsumwandlung (bAV). Dabei fließt ein Teil des Bruttogehalts direkt in einen Altersvorsorgevertrag ein. Der Staat fördert dies durch den Verzicht auf Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Bis zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung können Beschäftigte in eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder eine Direktversicherung überweisen. Im Jahr 2012 steigt die Bezugsgröße auf 67.200 Euro, damit bleiben Einzahlungen von bis zu 2.688 Euro von Steuern und Sozialabgaben verschont. In vielen Fällen steuert der Staat mehr als 50 Prozent zu den Vorsorgeaufwendungen bei. Die Bemessungsgrenze gilt bundeseinheitlich.

Lebensversicherung

Ab 1. Januar 2012 sinkt der garantierte Mindestzins für neu abgeschlossene private Lebens- und Rentenversicherungen von 2,25 auf 1,75 Prozent. Die Absenkung betrifft auch klassische Riester- und Rürup-Policen. Die Auswirkung dürften Versicherte allerdings nur selten spüren, da der Garantiezins nur in Ausnahmefällen greift. Die tatsächliche Rendite klassischer Lebens- und Rentenversicherungen liegt im Branchendurchschnitt nach wie vor über vier Prozent.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs müssen Lebensversicherungen ihre Tarife künftig so berechnen, dass Frauen und Männer den gleichen Beitrag zahlen. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Tarife für Männer, denn sie zahlten bislang aufgrund der geringeren Lebenserwartung niedrigere Beiträge als Frauen. Versicherungsgesellschaften müssen das Urteil bis Ende 2012 umsetzen. Männer, die einen vermutlich teureren Unisex-Tarif vermeiden möchten, sollten vor der Umsetzung aktiv werden.

Immobilien

Grunderwerbsteuer

Beim Erwerb von Häusern oder Eigentumswohnungen mit Grund und Boden fällt Grunderwerbsteuer an. Früher lag die Steuer bundeseinheitlich bei 3,5 Prozent, seit kurzem dürfen die Bundesländer sie individuell gestalten. Mehrere Länder haben die Abgabe inzwischen auf 5,0 Prozent erhöht, am 5. November 2011 zog Baden-Württemberg nach. Ab 2012 steigt die Steuer in Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz auf 5,0 Prozent vom Kaufpreis. Wer noch vor der Erhöhung den Kaufvertrag unterschreibt, zahlt den bisherigen Satz von 3,5 Prozent.

Solarförderung

Ab Januar 2012 sinkt die staatliche Förderung für neu errichtete Photovoltaikanlagen um durchschnittlich 15 Prozent. Für Neuanlagen bis 30 kW, die den erzeugten Strom ins Netz einspeisen, erhalten Investoren ab Januar statt 28,74 Cent je Kilowattstunde nur noch 24,43 Cent je kWh. Dennoch profitieren Investoren: Erstens von geringeren Investitionskosten, weil die Preise für Solaranlagen stark rückläufig sind und zweitens von hoher Planungssicherheit, weil der für das Jahr der Inbetriebnahme festgesetzte Vergütungssatz 20 Jahre lang garantiert ist.

Sozialversicherungsbeiträge

Neue Beitragsbemessungsgrenzen

Ab 2012 gelten neue Bemessungsgrenzen für Sozialabgaben. In den neuen Bundesländern zeichnet sich eine leichte Entspannung ab, denn die Beitragsgrenzen zur Berechnung der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung bleiben unverändert. In den alten Bundesländern steigen sämtliche Bezugsgrößen.

Kranken- und Pflegeversicherung

In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt eine bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze: Sie steigt ab 2012 von derzeit  3.712,50 Euro auf 3.825 Euro monatlich. Das entspricht einem Jahreseinkommen von 45.900 Euro. Höhere Verdienstanteile bleiben von der gesetzlichen Beitragspflicht ausgenommen.

Unabhängig von der Beitragsbemessungsgrenze existiert die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Übersteigt das Einkommen diese Pflichtgrenze, können Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Ab 2012 müssen sich Beschäftigte bis zu einem Monatseinkommen von 4.237,50 Euro gesetzlich versichern, die Jahresgrenze beträgt 50.850 Euro. Bislang lagen die Sätze bei 4.125 Euro bzw. 49.500 Euro. Wer in diesem und im kommenden Jahr Einkünfte über der Versicherungspflichtgrenze erzielt, der darf – unter Einhaltung bestimmter Kündigungsfristen – in eine private Krankenkasse wechseln.

Renten- und Arbeitslosenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt ab Januar in den alten Bundesländern um 100 Euro auf 5.600 Euro pro Monat. Die Jahresgrenze beträgt dann 67.200 Euro. In den neuen Bundesländern bleibt die Grenze bei 4.800 Euro bzw. 57.600 Euro unverändert. Allen abhängig Beschäftigten winkt jedoch Entlastung, denn der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung verringert sich ab Januar 2012 von 19,9 auf 19,6 Prozent. Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von 50.000 Euro wird dadurch monatlich um etwa sechs Euro entlastet. Der Rentenbeitrag wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen.

Sozialleistungen

Arbeitslosengeld II: höhere Regelsätze

Ab Januar erhalten Bezieher von ALG II mehr Geld. Für Ledige und Alleinerziehende steigt die monatliche Leistung von 364 auf 374 Euro, Ehegatten bekommen statt 328 künftig 337 Euro. Volljährige ohne eigenen Haushalt erhalten 299 statt 291 Euro. Für Kinder zwischen sieben und 14 Jahren bleiben die Sätze gleich, lediglich Kleinkinder bis sechs Jahre bekommen statt 215 künftig 219 Euro monatlich. Hintergrund: Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst die Bereiche Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat sowie die Teilnahme am kulturellen Leben.



Herr Ralf Palm
Tel.: +49 228 920 12109
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