Seit rund einem Jahr wird in der Fachwelt eine rechtspolitische und rechtwissenschaftliche Diskussion zu den Rechtsberatungsbefugnissen von einzelnen Berufsgruppen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung geführt. Vor allem der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) hat diesbezüglich enorme Aufklärungsarbeit geleistet und herausgearbeitet, dass Finanzdienstleister und Versicherungsmakler über keine abstrakte Rechtsberatungsbefugnis im genannten Beratungsbereich verfügen.
Nachdem sich der größte Teil des Marktes der o. g. Rechtsauffassung angeschlossen hat, beauftragte der BRBZ aktuell nun den Präsidenten des Deutschen Juristentages, Prof. Dr. Martin Henssler, mit der Erstellung eines zusammenfassenden Rechtsgutachtens zur beschriebenen Thematik, um eine abschließende Rechtsklarheit für die betroffenen Rechtsanwender darlegen zu können. Die Ergebnisse seines Gutachtens stellt Herr Prof. Dr. Henssler im Rahmen der „2. BRBZ-Rechtsberatungskongress zur betrieblichen Altersversorgung“ am 27.05.2011 in Köln vor.
Herr Prof. Dr. Henssler ist in seiner Eigenschaft als bundesweit führender Berufsrechtler, geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln sowie Direktor des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln. Darüber hinaus ist Herr Prof. Dr. Henssler Vorsitzender der Ständigen Deputation und Präsident des Deutschen Juristentages sowie Herausgeber und Autor zahlreicher Standardkommentierungen der Rechtswissenschaft.
Gerade durch den „1. BRBZ-Rechtsberatungskongress 2010“ ist im Bereich der betrieblichen Altersversorgung eine Diskussion angestoßen worden, die zu einigen Marktbewegungen geführt hat. So bestätigte die führende Rechtswissenschaft nachhaltig, dass die umfassende rechtliche Beratung im Rahmen der bAV nicht durch § 34d Absatz 1 Satz 4 der Gewerbeordnung (GewO) gedeckt ist, und das die gleichzeitige Tätigkeit als Rentenberater bzw. Rechtsanwalt, Rechtsberater und Versicherungsmakler nicht miteinander vereinbar ist. Den finanzberatenden Berufen verbleiben jedoch zahlreiche weitere Beratungskompetenzen hinsichtlich der betrieblichen Altersversorgung. Vor diesem Hintergrund wird den gutachterlichen Ausführungen von Herrn Prof. Dr. Henssler eine besondere Bedeutung beizumessen sein, um gerade aus Verbraucherschutzgesichtspunkten eine effektive Rechtspflege für die Rechtsanwender und die betroffenen Mandaten aufrechterhalten zu können.
Über den »2. BRBZ-Rechtsberatungskongress zur betrieblichen
Altersversorgung«:
Thema:
Die Fakten zur bAV und Rechtsberatung
Termin:
27. Mai 2011 von 9:00 bis 17:30 Uhr
Ort:
Köln, Dorint An der Messe Köln
Anmeldung
und Rahmendaten: www.brbz-kongress.de
Führende Juristen und bAV-Experten sprechen über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Berufsrechtsfragen in der bAV.
Prof. Dr. Achim Schunder, Rechtsanwalt, Schriftleiter »Neue Juristische Wochenschrift« (NJW) und »Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht« (NZA), Frankfurt; Niederlassungsleiter der Verlag C.H. Beck oHG in Frankfurt.
Sein Thema: Betriebliche Altersversorgung als unabdingbares Beratungsfeld für die qualifizierte Rechts-, Steuer- und Finanzberatung.
Prof. Dr. Martin Henssler, geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln sowie Direktor des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln; Vorsitzender der Ständigen Deputation und Präsident des Deutschen Juristentages. Herausgeber und Autor zahlreicher Standardkommentierungen der Rechtswissenschaft.
Sein Thema: »Bundesrechtsanwaltsordnung, Rechtsdienstleistungsgesetz, Gewerbeordnung, Versicherungsvertragsgesetz, »Zweitberufsverbote« und »doppelte« Zulassungen – Aktuelle gutachterliche Stellungnahme: Abstrakte Rechtsberatungsmöglichkeiten für Finanzdienstleister im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung?«
Dr. Volker Römermann, Rechtsanwalt und Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG und Lehrbeauftragter der Humboldt-Universität Berlin.
Sein Thema: »Unerlaubte Rechtsberatung und betriebliche
Altersversorgung.«
Prof. Dr. Hanns Prütting, Professur
für deutsches und ausländisches Zivilprozessrecht und Bürgerliches Recht an der
Universität zu Köln. Weitere Tätigkeiten für und an der Universität zu Köln:
Direktor des Instituts für Verfahrensrecht und Mitdirektor des Instituts für
Anwaltsrecht. Vorsitzender des Vorstandes der Vereinigung der
Zivilprozessrechtslehrer.
Sein Thema: »Rechtsberatung und Europarecht –
Bundesrechtsanwaltsordnung und Rechtsdienstleistungsgesetz: Deutsches
Rechtsberatungsmonopol im Einklang mit den europarechtlichen Vorgaben«.
Prof. Dr. Volker Rieble, Inhaber des
Lehrstuhls für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in München und Direktor des
Zentrums für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) an der LMU.
Sein Thema: »Aktuelle arbeitsrechtliche Fragen zur betrieblichen
Altersversorgung«.
Jens Intemann, Richter am Niedersächsischen
Finanzgericht; Vorträge und Publikationen zum Ertragsteuer-/
Körperschaftsteuer- und Verfahrensrecht; Mitautor des EStG/KStG-Kommentars
Herrmann/ Heuer/Raupach und des AO-Kommentars Pahlke/Koenig. Seit
Sommersemester 2008 Lehrbeauftragter an der Universität Osnabrück, Fachbereich
Rechtswissenschaft am Institut für Finanz- und Steuerrecht.
Sein Thema: »Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer – Neueste Rechtsprechung zur (körperschaft-)steuerlichen Anerkennung«.
Moderation: Dr. Volker Römermann.
Weitere Informationen über den Verband und den Kongress finden Sie
unter:
www.brbz-kongress.de und www.brbz.de.