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01.12.2009 - dvb-Presseservice

Prävention statt Diebstahl: Gemeinsame EU-Initiative von SCHUNCK und TIMOCOM

TIMOCOM, eine der führenden Frachtenbörsen, und die SCHUNCK GROUP starten eine gemeinsame EU-Initiative gegen Ladungsdiebstahl. Hintergrund dieses Engagements ist die Erfahrung vieler Verlader, wonach sich immer öfter Kriminelle um die Abwicklung eines Transportauftrags bewerben, um die wertvolle Ladung zu stehlen. Oft zum Nachsehen der Verlader, da in diesen Fällen nicht immer die Versicherungen greifen.

Aus diesem Grund haben es sich die beiden Kooperationspartner zum Ziel gesetzt, Verlader und Speditionen für dieses Thema zu sensibilisieren. In einer Checkliste werden die wichtigsten Regeln zur Diebstahlprävention aufgezeigt. Sie erhalten diese Checkliste unter www.schunck.de>Service>Download.

Stopp dem Ladungsdiebstahl

Das Internet macht’s möglich: Über digitale Ausschreibungen erreichen Verlader mehr Speditionen und Logistikdienstleister, können Angebote schnell miteinander vergleichen und so den für sie preisgünstigsten Anbieter auswählen.

Doch Vorsicht: Kriminelle Energie macht auch vor Frachtenbörsen nicht halt. Immer wieder verschwinden komplette Ladungen, weil sich Kriminelle um einen Transportauftrag bewerben und die Ware nach Erhalt veruntreuen. Dabei verwenden die Täter meist gefälschte Konzessionen, Firmenbuchauszüge und Versicherungspolicen von tatsächlich existierenden Unternehmen. Oder aber der Auftrag wird untervergeben, ohne dass sich die Vertragspartner persönlich kennen. Je nach Auftrag kommen schnell Lieferketten von sechs oder mehr Transporteuren zustande – und dies oft ohne genaue Prüfung, mit wem man zusammenarbeitet, da alles ganz schnell gehen muss.

Sicherheit auch bei digitaler Ausschreibung

Dabei kann man sich auch bei digitalen Ausschreibungen und der Einbindung von Subunternehmern absichern. Dazu gehört beispielsweise, dass bei direkter Kontaktaufnahme eines Auftragnehmers immer hinterfragt werden sollte, woher dieser die Daten hat. Sind vom Partner nur Handynummer und E-Mail-Adresse bekannt, sollte keine Auftragsvergabe erfolgen. Aber auch Festnetzanschlüsse und Faxnummern sollten kontrolliert werden – beispielsweise durch eine Inverssuche. Dabei lässt sich anhand der vollständigen Telefonnummer prüfen, wem dieser Anschluss gehört.

Geprüft werden sollten auch die Versicherungsbestätigungen. Hier empfiehlt sich ein Anruf bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.

Fehlenden Versicherungsschutz vermeiden

Vor allem aber sollten Unternehmen prüfen, ob bei der Weitervergabe der Versicherungsschutz gefährdet ist. Denn bei Ladungsveruntreuungen handelt es sich meist um hohe Schadenbeträge. Deshalb werden diese Fälle streng auf Basis der Versicherungsbedingungen behandelt.

Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, muss der Beauftragte die behördlichen Auflagen erfüllen. Die Subunternehmer benötigen eine entsprechende Verkehrshaftungspolice. Der Versicherungsnehmer ist dazu verpflichtet, die relevanten Unterlagen zu prüfen. Dazu sollten die entsprechenden Dokumente des Beauftragten vorliegen.

SCHUNCK verfügt über sehr weit reichende und umfassende Bedingungen, nach denen Schadenfälle behandelt werden. Trotzdem kann es bei extremen Sorglosigkeiten zu Deckungsablehnungen kommen. Deshalb sollte darauf geachtet werden, dass eine Deckung auch bei grober Fahrlässigkeit des Unternehmers (Art. 29.2 CMR) mitversichert ist.



Herr Axel Salzmann
Leiter ZENTRALABTEILUNG Corporate Identity
Tel.: 089 - 381 77 172
Fax: 089 - 381 77 299
E-Mail: SalzmannA@schunck.de

Oskar Schunck Assekuranzmakler AG
Leopoldstr. 20
80802 München
www.schunck.de

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