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17.02.2006 - dvb-Presseservice

Pressemitteilung zur Vermittlerrichtlinie: Qualifikationsfahrplan bleibt laut Bundeswirtschaftsministerium unverändert!

Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft (AfW): Es wird kein „Hauptmann von Köpenick“-Problem geben

Leider führt die Verzögerung der Umsetzung der Vermittlerrichtlinie zu immer neuen Gerüchten.

Das für die Umsetzung der Brüsseler Versicherungsvermittlerrichtline verantwortliche Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) zeigte sich heute in einem Gespräch mit dem AfW erstaunt über Gerüchte, dass es im Rahmen der Vermittlerrichtlinie keine Sachkundeprüfung geben soll. Ganz im Gegenteil: „Das BMWI sieht überhaupt keinen Anlass von seinem bisherigen Kurs abzuweichen. Es ist weiterhin geplant, eine IHK-Sachkundeprüfung auf dem Niveau des Versicherungsfachmannes zu installieren“, lautete es aus dem Ministerium.

Auch eine 1:1 Umsetzung der EU-Richtlinien, wie sie die neue Bundesregierung gefordert hat, würde einer Sachkundeprüfung nicht entgegenstehen. Denn wie AfW-Vorstand Frank Rottenbacher gestern in Brüssel von der EU-Kommission erfahren hat, wird dort die Umsetzung genau beobachtet werden. Die Kommission geht beim Punkt „angemessene Kenntnisse und Fertigkeiten“ ebenfalls von einer abzulegenden Qualifikation aus.

Zwar sitzt das Wirtschaftsministerium in Berlin, aber zum Glück nicht in Berlin-Köpenick. Und so wird den Vermittlern nach Auffassung des AfW auch das Schicksal des Schusters Voigt als Hauptmann von Köpenick zum Glück erspart bleiben. Denn sollte der Gesetzgeber wirklich auf die Sachkundeprüfung verzichten und auf reine Praxiserfahrung setzen, wie sollte dann jemand neu als Vermittler starten können? Ohne Berufspraxis keinen Gewerbeschein nach §34d und ohne 34d keine Berufspraxis.

Diese Forderung ist somit unlogisch und nicht im Sinne der Vermittler, da die Branche folglich langsam ausblutet und notwendiges Wachstum verhindert würde. Der AfW begrüßt es daher ausdrücklich, dass das zuständige Bundeswirtschaftsministerium solche Gedankenspiele deutlich zurückweist.



Pressestelle
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