Die aktuelle wirtschaftliche Situation zwingt Unternehmen zum Einsatz von Kurzarbeit. Für die Arbeitnehmer bedeutet dies zwar den Erhalt ihrer Arbeitsplätze, aber gleichzeitig auch weniger Einkommen am Ende des Monats. Da überlegen viele, wo sie am besten sparen können. „Auf keinen Fall sollten Versicherte voreilig ihre Policen für die Altersvorsorge kündigen, wenn einmal kein Geld für die Beitragszahlungen vorhanden ist. Flexible Produkte lassen sich individuell an die Lebenssituation des Versicherten anpassen – gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten", rät Peter Thomas, Vorstand der Condor Versicherungsgruppe. Im Rahmen der fondsgebundenen Rentenversicherung (FRV) hat der Versicherte bei Condor die Möglichkeit, bei finanziellen Engpässen seinen Vertrag beitragsfrei zu stellen. Versicherungsschutz und Steuervorteil der Altersvorsorge bleiben so erhalten.
Altersvorsorge nicht gefährden
Mit der Kündigung einer Rentenversicherung riskiert der Versicherte seine finanzielle Absicherung im Alter. Ist die finanzielle Situation ungünstig, kann er bei Condor bereits ab dem zweiten Vertragsjahr mehrfach Zahlungspausen – jeweils bis zu 36 Monate – einlegen. Zwischen zwei Beitragspausen müssen dabei 18 Monate liegen. „Hat der Versicherte eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) in die FRV eingeschlossen, bleibt auch dieser Schutz während der Freistellungsphasen in der Regel durchgehend erhalten", nennt Thomas einen weiteren Grund, die Versicherung weiterzuführen.
Darüber hinaus kann der Versicherte bei plötzlichem Kapitalbedarf in der Ansparphase über Bargeld verfügen, ohne die Police zu kündigen: Bis zu zweimal im Jahr kann er bis zum Rentenbeginn Teilkapital aus dem aktuellen Fondsguthaben entnehmen. Bessert sich seine finanzielle Situation, kann der Versicherungsnehmer neben der Wiederaufnahme der regelmäßigen Beitragszahlungen auch unbegrenzt zusätzliche Sonderzahlungen leisten und so das Guthaben wieder aufstocken.
Steuerliche Vorteile bleiben gewahrt
Die Weiterführung des Vertrags lohnt sich für den Versicherten auch in steuerlicher Hinsicht. „Sowohl in der Ansparphase als auch bei der späteren Verrentung des Fondsguthabens profitiert der Versicherte von steuerlichen Vorzügen", sagt Thomas. Hüllt man den Fondssparplan in einen Versicherungsmantel – in Form der FRV –, unterliegen die Erträge bei Kapitalauszahlungen sowie die Zwischengewinne bei jeder Umschichtung innerhalb des Portfolios nicht der Abgeltungsteuer.
Bei der späteren Auszahlung profitiert der Versicherte zweifach: Nach einer Vertragslaufzeit von mehr als 12 Jahren und einer Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr wird bei einer Kapitalauszahlung nur die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Bei einer lebenslangen monatlichen Verrentung wird sogar nur der sogenannte Ertragsanteil besteuert, der sich am Lebensalter zu Leistungsbeginn bemisst (z. B. 18 Prozent beim 65. Lebensjahr).
Flexibel vorsorgen
Die
Höhe des angesparten Kapitals hängt zudem vom Anlageerfolg der
geleisteten Beiträge ab. Zurzeit stehen bei der FRV von Condor mehr als
40 Dach-, Aktien-, Renten-, Immobilien-, Total-Return- und
Garantiefondskonzepte zur Auswahl. Alle Fonds werden ohne
Ausgabeaufschlag erworben. Die Ausrichtung der Fonds im Portfolio sowie
das Übertragen des gesamten Vermögens auf einen anderen Fonds – das
sogenannte Shiften und Switchen – ist je nach gewähltem Tarif bis zu
zwölfmal jährlich gebührenfrei möglich. „Dadurch können Anleger mit
zunehmend kürzerer Anlagedauer bis Vertragsende und der oft damit
verbundenen sinkenden Risikobereitschaft flexibel in
sicherheitsorientierte Fonds wechseln – auf Wunsch auch unterstützt von
unserem automatischen Ablaufmanagement", ergänzt Thomas.
Weitere Informationen: www.condor-versicherungsgruppe.de