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16.04.2007 - dvb-Presseservice

Rürups neue Reize

Immer beliebter wird sie - die Rürup-Rente: Das einstige "Mauerblümchen" der Altersvorsorge gewinnt zunehmend an Attraktivität, seit die Bundesregierung ihm mit aktuellen Steuervorteilen auf die Sprünge geholfen hat.

"Unser Neugeschäft mit der Itzehoer BasisRente hat deutlich angezogen", sagt Manfred Schmidt, Leiter der Lebensversicherung. Vor allem den Steuergesetzänderungen sei es zu verdanken, dass diese Itzehoer Version der Rürup-Rente zusehends beliebter wird.

Die Itzehoer Rürup-Rente richtet sich vor allem an Selbstständige mit hohem Steuersatz - daneben auch an wohlhabende Ältere, die sich noch eine zusätzliche Vorsorge aufbauen wollen. "Gesetzliche und betriebliche Altersvorsorge sind ihnen verwehrt, von der Riester-Rente haben sie meist auch nichts", erklärt Henrik Hildebrandt, Referent der Lebensversicherung. Darum hatte der Wirtschaftsexperte Bert Rürup 2002 die nach ihm benannte Rente ausgearbeitet. Schönheitsfehler: Die steuerliche Förderung verpuffte in bestimmten Fällen. Erst das aktuelle Jahressteuergesetz setzt diesem Verpuffungseffekt ein Ende. Es gilt rückwirkend ab 1. Januar 2006.

Die steuerlichen Vorzüge steigen für Rürup-Sparer von Jahr zu Jahr, ermöglicht durch den "Sonderausgaben-Abzug". Grundsatz: Wer privat vorsorgt, soll vom Staat belohnt werden. Die Finanzämter erkennen für dieses Jahr 64 Prozent der eingezahlten Beiträge als steuermindernd an. Der jährliche Rürup-Höchstbeitrag liegt für Singles bei 20 000 Euro - also rechnet ihnen das Finanzamt bis zu 12 800 Euro als steuermindernd an. Im nächsten Jahr steigt diese Summe auf 66 Prozent (maximal 13 200 Euro). Und in Zwei-Prozent-Schritten geht die Begünstigung der Rürup-Sparer weiter - Jahr für Jahr. Bis 2025: Dann sollen sämtliche Beiträge bis maximal 20 000 Euro jährlich in voller Höhe absetzbar sein - null Prozent Steuern für Rürup-Sparer.

Diese Summen gelten für Singles. Bei Ehepaaren verdoppelt sich Rürup von 20 000 auf 40 000 Euro, entsprechend steigen die Steuervorteile.

Einziger Wermutstropfen: Auch der Rürup-Rentner muss im Alter seine Rente versteuern.

Hinterbliebene gehen nicht mehr leer aus

Neu in der Itzehoer BasisRente: Ab sofort können auch die Hinterbliebenen abgesichert werden. Stirbt der Versicherte, bekommen sie eine Rente. Bisher musste sich der Sparer damit abfinden, dass Ehegatte und eigene Kinder nichts von seinen eingezahlten Beiträgen haben - das Geld "erbte" die Rürup-Rentenkasse. Nun kann der Sparer einen Hinterbliebenenschutz vereinbaren:

Bei vorzeitigem Ableben des Versicherten während der Ansparphase erhält die Ehefrau bzw. der Ehemann eine lebenslange Rente. Der eigene Nachwuchs erhält Zahlungen, solange er Anspruch auf Kindergeld hat - meist also bis 25 Jahre. Die Summen errechnen sich aus der bis dahin angesparten Summe.

Stirbt der Versicherte im Rentenalter, errechnet sich die Hinterbliebenen-Rente ebenfalls aus dem angesparten Kapital. Von dieser Summe werden dann die bereits ausgezahlten Rentenbeträge abgezogen. "Die Differenz - das Restkapital - wird dann in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt", erklärt Henrik Hildebrandt.

Durch den Hinterbliebenenschutz verringert sich für den Sparer dessen ausgezahlte Rente nur geringfügig.

"Ob sich der Abschluss der Itzehoer BasisRente grundsätzlich lohnt, hängt von der individuellen Situation des Versicherten ab", sagt Manfred Schmidt. Diese Situation könne beispielsweise im Gespräch mit einem Vertrauensmann oder einer Vertrauensfrau geklärt werden.

Sicher vor Hartz IV

Großer Vorteil der Itzehoer BasisRente: Sie ist "Hartz-sicher". Wer in Armut und Arbeitslosigkeit rutschen sollte und auf das Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") angewiesen ist, muss nach derzeitiger Rechtslage zunächst seine Ersparnisse verbrauchen. Eine der Ausnahmen ist die Itzehoer BasisRente: Das hier angesparte Geld ist sicher vor dem Zugriff des Sozialamts. Auch bei einer möglichen Pleite des Sparers darf die Itzehoer BasisRente von den Gläubigern nicht angetastet werden.

Weitere gesetzliche Eckpunkte der Itzehoer BasisRente:

  • Der Sparer darf sie weder veräußern noch beleihen - auch nicht, um damit einen gefährdeten Kredit zu sichern.
  • Sie ist nicht vererbbar oder übertragbar. Allerdings kann durch die Hinterbliebenenschutz-Klausel das angesparte Geld in der Familie bleiben.
  • Die Auszahlung des angesparten Kapitals erfolgt ausschließlich in Form einer monatlichen Rente frühestens ab dem 60. Lebensjahr.



Frau Meike Carstens
Tel.: 04821 773 631
Fax: 04821 773 8 631
E-Mail: m.carstens@itzehoer.de

Itzehoer Versicherung
Hansestraße 10
25521 Itzehoe
http://www.itzehoer.de

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