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11.12.2007 - dvb-Presseservice

Rürup – Altersvorsorge paradox

- Ab 2008 wird die Rürup-Rente steuerlich neu justiert - Für Gesellschafter-Geschäftsführer, Vorstände und Selbständige lohnt sich die Rürup-Vorsorge jetzt nur noch in Ausnahmefällen

Düsseldorf, Dezember 2007.  Was für Arbeitnehmer die gesetzliche Rente und für Beamte die Pension ist, das sollte für Selbständige in Ansätzen die Rürup-Rente werden. Sie wurde ab 2005 eingeführt – eine im Prinzip gut gemeinte Idee. Die Rürup-Rente wird ab Inanspruchnahme im Alter, frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres, lebenslang ausgezahlt. Schon von Beginn an hatte die Rürup-Rente jedoch Nachteile gegenüber anderen Spar- und Vorsorgeformen: Es gibt kein Kapitalwahlrecht, die Leistungssumme kann also nicht auf einmal ausgezahlt werden. Die Rürup-Rente ist darüber hinaus nicht vererbbar, verpfändbar, kann nicht gekündigt werden und ist nicht übertragbar. Die Rente muss zudem in der Auszahlphase zu einem wachsenden Anteil (schrittweise in den kommenden Jahren, ab 2040 zu 100%) versteuert werden. Immerhin: Im Jahr 2008 sind 66% der Beiträge steuerlich absetzbar, dieser Anteil steigt bis zum Jahr 2025 in 2er-Schritten auf 100% an – mit einer Einschränkung: Sofern ein Selbständiger, eine Gesellschafter-Geschäftsführer oder Vorstand seine Vorsorgeleistungen zu 100% selbst finanziert, kann er heute nach geltendem Recht maximal bis zu 20.000 Euro seiner Einzahlungen in einen Rürup-Vertrag jährlich steuerlich absetzen. Das ist zu viel, befand nun der Gesetzgeber, und verabschiedete am 30. November 2007 im Bundesrat eine Novellierung der steuerlichen Regelung. Nun ist es egal, ob die Vorsorgeleistungen komplett aus eigener Tasche oder vom Unternehmen gezahlt werden: Die steuerlich wirksamen Beiträge zur Rürup-Rente werden jetzt um den Beitrag gekürzt, der einer Einzahlung in die gesetzliche Rente entspricht. Konkret bedeutet das in Zahlen: Ab 2008 sind maximal nur noch 9.256 Euro Beitrag als Sonderausgabe abzugsfähig.

Rürup nur noch für Ältere attraktiv

Durch die Gesetzesänderung müssen je nach Einkommen und Sparleistung nun bis zu 10.744 Euro mehr versteuert werden – bei einem Steuersatz von 42% sind das jährlich etwa 4.500 Euro zusätzlich an Steuern, die die Attraktivität und die Rendite eines Rürup-Vertrages langfristig beeinträchtigen. Denn jüngere Sparer zahlen später auf ihre Rente auch mehr Steuern. So ist nun eine paradoxe Situation entstanden. „Die Rürup-Rente lohnt sich eigentlich nur noch für ältere Selbständige“, sagt Hermann-J. Simonis, Vorstand der LAUREUS AG PRIVAT FINANZ. „Ein Mitte-50-Jähriger kann derzeit noch Steuervergünstigungen bei der Einzahlung mitnehmen und muss im Rentenalter nicht alles versteuern. Schon für einen 45-Jährigen sieht die Rechnung ganz anders aus“, so Simonis, und weiter: „Die Rürup-Rente ist nur noch eine Altersvorsorge für Ältere. Für jüngere haben wir flexiblere und spannendere Alternativen.“ Fatal: Die Regierung hat die Gesetzesänderung bislang kaum kommuniziert. Wer als Selbständiger in die eigene private Altersvorsorge investieren will, sollte sich deshalb nun gut beraten und dabei nachrechnen lassen, ob sich ein Rürup-Vertrag lohnt. „Wer für die Zeit nach dem aktiven Arbeitsleben vorsorgen möchte, sollte ohnehin eine individuell auf seine Bedürfnisse abgestimmte Strategie verfolgen“, sagt Hermann-J. Simonis, „eine umfassende Beratung ist da der erste und sicherste Schritt.“ 



Hermann-J. Simonis
Tel.: 0211 16098-0
Fax: 0211 16098-195
E-Mail: info@laureus-ag.de

LAUREUS AG
PRIVAT FINANZ
Ludwig-Erhard-Allee 15
40227 Düsseldorf
Deutschland
http://www.laureus-ag.de/

Die LAUREUS AG PRIVAT FINANZ ist ein Tochterunternehmen der Sparda-Bank West eG, der fünftgrößten Genossenschaftsbank Deutschlands mit über 100-jähriger Geschichte. Die LAUREUS AG PRIVAT FINANZ arbeitet als unabhängiger Berater mit starken Partnern zusammen. Dabei handelt es sich um namhafte Gesellschaften des deutschen und internationalen Kapitalmarktes.