Rechtsfrage: Dürfen Auszahlungen aus einer Lebensversicherung auf Hartz IV angerechnet werden?
Zählen Auszahlungen, die ein Arbeitsloser aus seiner Kapital-Lebensversicherung erhält, als Einkommen, das auf seine Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden darf? Mit dieser Frage befasste sich das Bundessozialgericht.