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29.09.2006 - dvb-Presseservice

Rechtsgutachten: Umgestaltung der PKV ist verfassungswidrig

Die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums zur Umgestaltung der privaten Krankenversicherung (PKV) verstoßen gegen das Grundgesetz. Zu diesem Schluss kommen renommierte Staatsrechtler in zwei heute im Rahmen einer Pressekonferenz des PKV-Verbands vorgestellten Gutachten.

Den Professoren Dr. Gregor Thüsing (Bonn) und Dr. Jörn Axel Kämmerer (Hamburg) zufolge stößt vor allem der vorgesehene Basistarif auf unüberwindbare rechtliche Hürden. Dieser soll die PKV unter anderem dazu verpflichten, alle nicht oder nicht mehr Versicherten ohne Risikozuschläge und zu gedeckelten Prämien aufzunehmen. „Abgesehen davon, dass hier gar keine Gesetzgebungskompetenz besteht, sind diese Maßnahmen unverhältnismäßig, unangemessen und nicht geeignet, das angestrebte Ziel zu erreichen: Einheitstarife bedeuten nicht mehr, sondern weniger Wettbewerb“, heißt es komprimiert in dem Gutachten.

Verfassungsrechtlich ebenfalls ausgeschlossen ist die Mitnahmemöglichkeit (Portabilität) der in der PKV gebildeten, kollektiven Alterungsrückstellungen bei Unternehmenswechsel für Bestandsversicherte. Darin sehen die Gutachter einen klaren Verstoß gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes. Verfassungskonform gestaltbar wäre die Mitnahme der Alterungsrückstellungen allenfalls für Neuversicherte – aber auch das nur beim Wechsel innerhalb des PKV-Systems. Portabilität beim Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist dagegen laut Prof. Dr. Otto Depenheuer (Bonn) sowohl für Bestands- als auch für Neuversicherte verfassungswidrig.

Der Vorsitzende des PKV-Verbands Reinhold Schulte wies erneut darauf hin, dass die Einführung von Basistarif und Portabilität zu unzumutbaren Prämiensteigerungen der schon heute privat Versicherten führen würde: „Während die Koalition um die Frage der Ein-Prozent-Überforderungsregelung für die gesetzlich Versicherten ringt, sollen den PKV-Versicherten Beitragserhöhungen um ein Vielfaches zugemutet werden.“



Frau Ulrike Pott
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