Rechtsunsicherheit in der Managerhaftpflicht beseitigt
15.04.2016 – Wenn der versicherte Manager im D&O-Schadenfall den Freistellungsanspruch an sein geschädigtes Unternehmen abtritt, stellt dies keinen Grund für den Versicherer dar, die Zahlung zu verweigern. Das hat jetzt der BGH entschieden, wie ...