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20.04.2007 - dvb-Presseservice

Rente mit 67 - Die Erhöhung des Renteneintrittsalters ist beschlossene Sache. Kann man nicht trotzdem früher in Rente gehen?

Nur wer vor 1947 geboren wurde oder 45 Jahre lang Beitäge gezahlt hat, kann weiterhin ohne Abzüge mit 65 in Rente gehen. Für alle anderen ist ein Renteneintritt vor Erreichen des 68. Lebensjahres mit Abzügen verbunden. Die Abzüge belaufen sich nach Auskunft der ARAG Experten auf 0,3 Prozent pro Monat, den der Arbeitnehmer früher als das reguläre Eintrittsalter in Rente geht. Wer also eigentlich bis 67 arbeiten müsste, aber schon mit 65 in Rente geht, muss sich mit 7,2 Prozent weniger Rente zufriedengeben.



Frau Brigitta Mehring
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