Deutschland erlebt derzeit einen Riesterboom. Das ist kaum verwunderlich, ist doch diese Form der privaten Altersvorsorge sinnvoll und aufgrund der hohen staatlichen Förderung enorm lukrativ. Positiv ist auch, dass der Gesetzgeber bereits Anfang des vergangenen Jahres erheblichen bürokratischen Ballast abgeworfen hatte. Seitdem ist etwa nur noch ein einziger Förderantrag erforderlich – im Gegensatz zu vorher, als Riester-Sparer jedes Jahr ein solches Papier einreichen mussten, um Geld vom Staat zu erhalten. Ein neuer Antrag ist mittlerweile nur noch nötig, sobald sich die familiären Verhältnisse des Riester-Sparers durch neuen Nachwuchs geändert haben. Das muss auch so sein, zahlt der Staat doch neben der Grund- auch Jahr für Jahr eine Kinderzulage.
Zu Jahresbeginn 2006 wurden der staatliche Zuschuss und der höchstmögliche steuerliche Abzugsbetrag geplant erhöht. Die neuen Werte gelten nun jeweils für dieses und das kommende Jahr. In 2008 findet dann ein weiterer Lift statt, dann – wie vom Gesetzgeber vorgesehen – der vorerst letzte.
Hohe Riester-Förderung
Jahr |
Grundzulage |
Kinderzulage |
Max. Sonderausgaben-abzug in Euro p.a. |
2004/2005 |
76 |
92 |
1.050 |
2006/2007 |
114 |
138 |
1.575 |
ab 2008 |
154 |
185 |
2.100 |
Quelle: OVB Vermögensberatung AG