Wer mit einem
Riester-Vertrag fürs Alter vorsorgt und in 2009 von Kurzarbeit
betroffen ist, benötigt 2010 für seinen Anspruch auf die
Höchstförderung weniger eigenes Geld. Denn Grundlage für die Berechnung
ist stets das rentenversicherungspflichtige Vorjahreseinkommen. Vom
Kurzarbeitergeld müssen Arbeitnehmer zwar keine Beiträge an die
gesetzliche Rentenversicherung abführen, gleichwohl wird es als Basis
für die Kalkulation herangezogen – und liegt mit 60 bzw. 67 Prozent
deutlich unter dem normalen Verdienst. Marc Kalass, Direktor und
Prokurist Vertriebsunterstützung bei der OVB Vermögensberatung AG, rät
deshalb dringend davon ab, aus einem finanziellen Engpass heraus einen
bestehenden Riester-Vertrag zu kündigen. Gleichzeitig weist der
OVB-Experte auf ein absolutes Muss hin: „Riester-Dauerzulagenanträge
sollten alle zwölf Monate auf die Aktualität aller Angaben überprüft
werden. Wer dies versäumt, gefährdet entweder die Höchstzulagen oder
zahlt unter Umständen zu viel Geld aus der eigenen Tasche.“
Eine ausführliche Darstellung dieses Themas finden Sie unter http://www.ovb.ag/Default.aspx?tabid=5290
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