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17.10.2012 - dvb-Presseservice

Ruhestandsplanung: Haben Sie die vier Probleme Ihrer Kunden im Griff?

Sie sind als Makler/Berater/Vermittler in der qualifizierten Altersvorsorgeberatung tätig? Dann erfahren Sie täglich von den vier Kernproblemen Ihrer Kunden, die den meisten Finanzdienstleistern die Schweißperlen auf die Stirn treiben: Erstens das Rentenproblem, zweitens das Steuerproblem, drittens das Kaufkraftproblem durch Inflation und viertens das Finanzierungsproblem der notwendigen Sparraten.

Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie als qualifizierter Ruhestandsplaner mit Hilfe der Beratungs- und Verkaufssoftware FinanzPlaner PROfessional, der jüngsten Entwicklung der FinanzPortal24 GmbH, die entscheidenden Fragen Ihrer Kunden zielorientiert lösen. Hierzu stehen Ihnen mehr als 35 Tools unter einer Anwendungsoberfläche zur Verfügung, die Sie bei Ihrem erfolgreichen Beratungs- und Verkaufsprozess sicher unterstützen.


Das Rentenproblem: Weniger Altersrente


In Anlehnung an ein Ringelnatz Zitat hat ein kluger Kopf gesagt: „Eines ist sicher, nichts ist sicher und noch nicht einmal das ist sicher“. Doch, sicher ist, dass sich Ihre Kunden vom Glauben an einen durch gesetzliche Renten finanzierten Ruhestand ohne finanzielle Sorgen verabschieden müssen. Der Crash der umlagefinanzierten, gesetzlichen Versorgungssysteme ist vorprogrammiert, denn immer weniger Beitragszahler haben bekannter Maßen immer mehr Rentner zu finanzieren, so wird z.B. für das Jahr 2040 prognostiziert, das 1,62 sozialversicherungspflichtige Beitragszahler einen Rentner finanzieren. Somit sind vier Auswirkungen auf zukünftige Renten und Sozialversicherungsbeiträge bekannt.

  1. Das Rentenniveau wird noch stärker sinken

  2. Die Lebensarbeitszeit und somit die Beitragsdauer wird verlängert

  3. Gleichzeitig wird die Rentenbezugsdauer verkürzt

  4. Die Rentenbeiträge werden aufgrund der Umlagefinanzierung stärker steigen müssen, da anderenfalls geringere Renten zwangsläufig zu einer stärkeren Inanspruchnahme der Grundsicherung führen, die wiederum aus Steuermitteln zu finanzieren wäre.

Einzusetzende Tools: Ruhestandsdisplay, Bevölkerungspyramide (animierte Grafiken).


Das Steuerproblem: Mehr Steuern im Alter


Neben dem demographischen Faktor und der Tatsache, dass den immensen Staatsverpflichtungen aus Pensionen, denen keine Beitragsleistungen der Begünstigten gegenüber steht, als auch der zukünftigen Renten, denen auf Grund des Umlageverfahrens keine Kapitaldeckung gegenüber steht, führt das bereits im Jahre 2005 eingeführte System der stufenweise steigenden, nachgelagerten Rentenbesteuerung zu einer zusätzlichen Kürzung der Bruttorenten.

Rentenbezieher, die im Jahr 2012 in den Ruhestand gehen und eine Altersrente z.B. aus der Deutschen Rentenversicherung oder einem berufsständischen Versorgungswerk beziehen, merken dies bereits, denn sie müssen heute schon 64 % der Altersrenten versteuern. Ab dem Rentenbeginn im Jahr 2040 werden Erstrentner 100 % dieser Renten versteuern müssen. Das der steuerfreie Grundfreibetrag in dieser Zeit ebenso schnell steigt, wie der steuerpflichtige Anteil der Renten für Neurentner auf 100 % wächst, ist eher nicht zu vermuten, denn im Mittel der letzten 15 Jahre stieg der steuerfreie Grundfreibetrag im Mittel nur um 1,74 %.

Folge: Die Nettorente, also die Renteneinnahme nach Steuern, sinkt je nach Steuersatz beträchtlich.

Einzusetzende Tools: Ruhestandsplanung, Einkommensteuerrechner, Rentenbesteuerung.

Das Inflationsproblem: Kaufkraftverlust durch Inflation

Neben diesen bekannten Fakten führt der Kaufkraftverlust durch Inflation dazu, dass sich die heutige Kaufkraft von z.B. 1.000,- € Rente (bei einer angenommenen Teuerungsrate von nur 2,5 % p. a.), in den kommenden 30 Jahren mehr als halbieren wird. Statt 1000,- € fällt sie auf 476,- €. Zukünftige Rentner werden sich in 30 Jahren für 1.000,- € Nettorente nur noch das leisten können, was sie heute für 476,- € bekommen. Anders ausgedrückt müssen sie in 30 Jahren fast 2.100,- € Nettorente verfügbar haben, damit sie sich das Gleiche leisten können wie heute für 1.000,- €.

Nach aktuell geltendem Steuerrecht und unter Berücksichtigung aktueller Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) müsste ein steuerlich zusammen veranlagtes Ehepaar in 30 Jahren eine Bruttorente erhalten, die monatlich ca. 2.550,- € beträgt, um nach Steuern, nach KVdR und nach einem jährlichen Kaufkraftverlust durch Inflation von 2,5 % p.a., eine Kaufkraft zu erhalten, die dem heutigen Wert von 1.000,- € entspricht. Unter gleichen Voraussetzungen müsste ein Lediger in 30 Jahren eine Bruttorente erhalten, die monatlich ca. 3.000,- € beträgt, damit er sich nach Steuern, KVdR und Inflation in Zukunft das leisten kann, was er heute für 1.000,- € kaufen kann.

Bedenkt man zusätzlich die Tatsache, dass Rentner in der Ruhestandsphase wesentlich stärker auf alltagserleichternde Dienstleitungen angewiesen sind und deutliche Mehraufwendungen zur Erhaltung der Gesundheit haben werden, so ist aufgrund der lohnkostenintensiven Dienstleistungen mit einer noch höheren Teuerungsrate als die hier genannten 2,5 % zu rechnen.

Einzusetzende Tools: Ruhestandsplanung, Nettorentenrechner, Inflationsrechner, Multitool.

Sie wollen diese Tatsachen nicht lesen? Verständlich, aber Finanzmathematik ist unbestechlich und das deutsche Steuerrecht unerbittlich. Aber lesen Sie bitte weiter, die Lösung für dieses Dilemma wird ebenfalls präsentiert.


Die Lösung: Altersvorsorge aus dem Bruttoeinkommen finanzieren


Damit Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler im Alter dennoch ausreichend versorgt sein können, fördert der Staat die kapitalgedeckte, private Altersvorsorge. Bereits seit 2005 hat der Gesetzgeber mit dem Alterseinkünftegesetz ein Reformpaket umgesetzt, mit dem die Altersvorsorgeaufwendungen zur gesetzlichen und privaten Altersvorsorge in der Schicht 1 mit jährlich steigenden Beträgen beim Steuerpflichtigen steuerlich abzugsfähig sind. Die private Altersvorsorge muss demnach nicht mehr aus bereits versteuertem Einkommen finanziert werden, wenn sich der Betreffende für die kapitalgedeckte Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, entscheidet. Dass die Basisrente seit ihrer Einführung in 2005, bezogen auf die Stückzahl, bislang nur ein Schattendasein führt, hat im Wesentlichen zwei Gründe:

  1. Die Basisrente wurde seitens der Produktgeber so schwach kommuniziert, dass sich der Vertrieb die Frage stellte, wie sollen wir ein Produkt verkaufen, dass dem Anschein nach genauso gut oder schlecht ist wie die Renten aus der Deutschen Rentenversicherung oder die der berufsständischen Versorgungswerke. Gemeint sind die Einschränkungen hinsichtlich vorzeitiger Verfügbarkeit, Verwertbarkeit, Verpfändbarkeit, Kapitalisierbarkeit und letztlich die nachgelagerte Besteuerung.

    Eine Erläuterung der produktseitigen Lösungsmöglichkeiten blieb bis heute weitestgehend aus.

    Stellen Sie sich doch einfach die Frage, warum trotz den genannten Einschränkungen Kammerberufler noch immer freiwillige Zuzahlungen in ihre berufsständischen Versorgungswerke leisten.

  1. Neben den produktseitigen Einschränkungen führt die Argumentation der steuerlichen Beitragswirkung die meisten Produktverkäufer an Ihre fachlichen Grenzen. Wenn Sie wissen möchten was ich meine, so schauen Sie sich die zweite Seite Ihres Steuerbescheides unter der Überschrift „Sonderausgaben“ genauer an.

    Bei Licht betrachtet, ist dies jedoch genau das Marktumfeld in dem Experten in der qualifizierten Ruhestandsplanung den fruchtbaren Boden für ein erfolgreiches Beratungsgeschäft vorfinden.

    Denn die wenigen Experten die ihr Geschäft verstehen, haben erreicht, dass die Basisrente unangefochtener Spitzenreiter hinsichtlich des durchschnittlichen Monatsbeitrags im LV-Neugeschäft ist. Mit knapp 200,- € und damit deutlich vor der bAV, liegt der Monatsbeitrag der Basisrente fast dreimal so hoch wie in der aus dem Nettoeinkommen finanzierten privaten Altersvorsorge über Lebens- und Rentenversicherungen der Schicht drei.

    Quelle: GDV-Bericht, Die Deutsche Lebensversicherung in Zahlen

Wie es funktioniert

Die staatliche Förderung der Rürup-Rente stellt sich so dar: Wie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder des berufsständischen Versorgungswerkes, gehören auch die Einzahlungen auf eine Basis-Rente steuerlich zu den Altersvorsorgeaufwendungen. Von diesen Zahlungen kann der Steuerpflichtige für 2012 bereits 74 % steuermindernd ansetzen.

Mit Rürup-Beiträgen werden allerdings viel höhere Beiträge gefördert als im Rahmen der Riester-Rente. So können Rürup-Sparer unter Anrechnung bereits bestehender Altersvorsorgeaufwendungen zur gesetzlichen oder berufsständischen Versorgung im Jahr bis zu 20.000,- € (Verheiratete: 40.000,- €) steuermindernd anlegen. Von ihrem Jahresbeitrag dürfen sie im Jahr 2012 bereits 74 % als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen und so ihr zu versteuerndes Einkommen entsprechend mindern.

Bei einem Grenzsteuersatz von 40 % und der Ausschöpfung der Höchstbeträge können demnach bereits in 2012 bei zusammen veranlagten Ehegatten 11.840,- € und unter gleichen Annahmen bei Ledigen 5.920,- € an steuerlichen Barvorteilen heute realisiert werden.

Der Umfang der Steuervergünstigung in der Einzahlphase steigt in den nächsten Jahren kontinuierlich an. Ab dem Jahr 2025 akzeptiert das Finanzamt dann 100 % der Rürup-Beiträge als Sonderausgaben.

Zusätzlich ist mit Beginn des Jahres 2010 das Bürgerentlastungsgesetz in Kraft getreten, das für Arbeitnehmer und die meisten Selbstständigen und Freiberufler einen enormen Liquiditätsgewinn aus dem steuermindernden Abzug der Beiträge zur privaten und gesetzlichen Basis-Kranken- und Pflegeversicherung bedeutet.

Einzusetzende Tools: Rürup-Rechner


Der Clou mit der Altersvorsorge zum „Nulltarif“

Wer hier mitrechnet, stellt fest, dass der aus Steuermitteln resultierende Liquiditätsgewinn, je nach Beitragsaufwand und persönlichem Steuersatz in der Spitze, mehrere zehntausend Euro in den kommenden Jahren betragen kann.

Die so gewonnene Liquidität sollte idealer Weise wiederum als Beitrag in eine kapitalgedeckte Basisrente investiert werden, denn dieser Basisrentenbeitrag wirkt innerhalb der genannten Höchstbeträge wiederum steuermindernd. Im optimierten Fall wird die private Altersrente komplett aus Steuermitteln finanziert und lebenslang ausgezahlt, ganz gleich ob Sie 80, 90 oder 100 Jahre alt werden.


Beispiel Freiberufler:


Verheiratet; Er: 40, Sie: 36; 12.000,- € ins Versorgungswerk; 100.000,- € Brutto Einkommen;
Ergebnis: ca. 230.000,- € ersparte Steuer bis Ruhestandsbeginn zur zusätzlichen Altersvorsorge. Davon 144.000,- € aus generellen Steuervorteilen der Beiträge zum Versorgungswerk und dem steuerlichen Abzug der PKV-Basis-Beiträge;

Weitere 86.000,- € aus dem steuerlichen Abzug der Beiträge zur neuen Rürup-Rente.


Beispiel Angestellter:


Verheiratet; Er: 40, Sie: 36; 12.000,- € Gesamtrentenversicherungsbeitrag; 60.000,- € Brutto-EK; Ergebnis: ca. 71.000,- € ersparte Steuer bis Ruhestandsbeginn zur zusätzlichen Altersvorsorge.
Davon 47.000,- € aus generellen Steuervorteilen der Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung und dem steuerlichen Abzug der GKV-Basis-Beiträge;

Weitere 24.000,- € aus dem steuerlichen Abzug der Beiträge zur neuen Rürup-Rente.

Einzusetzende Tools: Rürup-Rechner plus Berechnungsoption „Steuerrückflüsse aus vorhandenen Altersvorsorgeaufwendungen berücksichtigen“, plus Option „Steuerrückflüsse aus Beiträgen zur Basis-KV und Pflegeversicherung berücksichtigen“.

Ist es Beratungsmangel, falsche staatliche Kommunikation oder einfach nur Unwissenheit, diese über Jahre gewonnene Liquidität nicht für sich arbeiten zu lassen?

Makler sollten sich ihrer Beratungspflicht bewusst sein: Kunden, die nicht hinreichend informiert wurden über die Wirkung des Alterseinkünftegesetzes hinsichtlich der nachgelagerten Besteuerung gesetzlicher Renten und der Möglichkeit, die entstandene Versorgungslücke steuersubventioniert auszugleichen, haben möglicher Weise Anspruch auf Ausgleich eines Versorgungsschadens.


Weitere Vorteile:

Die Rürup-Beiträge sind während der Ansparzeit sehr flexibel. Es gibt i.d.R. nur geringe Mindestbeiträge, steueroptimierte Zuzahlungen sind jederzeit möglich. Der Einschluss von Witwen-/Witwerrente ist bis 100 % möglich. Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit sowie entsprechende Rentenzahlungen bei BU können optional eingeschlossen werden. Derzeit ist die Vereinbarung des frühesten Rentenbeginns noch zum Alter von 62 Jahren möglich.

Stellen Sie Ihren Kunden einfach die folgenden Fragen:

  • Kennen Sie Ihren bereits jetzt gewährten Vorteil aus Ihren bestehenden Altersvorsorgebeiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung oder in Ihr berufsständisches Versorgungswerk?

  • Welchen Wert an privater Altersvorsorge können Sie aus bereits jetzt gewährten Steuermitteln generieren?

  • Wie viel Steuermittel möchten Sie umbuchen von Ihrem Steuerkonto beim Finanzamt auf Ihr privates Altersvorsorgekonto?

  • Wer die staatliche Förderung für seine Altersvorsorge optimal nutzen will, sollte einige Spielregeln beachten und sich gut beraten lassen…



Herr Hubertus Schmidt
Geschäftsführer
Tel.: 02736 509750
Fax: 02736 5097530
E-Mail: info@finanzportal24.de

FinanzPortal24 GmbH
Jägerstr. 1
57299 Burbach
www.finanzportal24.de

FinanzPortal24: IT und Beratung seit 2002

FinanzPortal24 entwickelt und vertreibt Software für Finanzdienstleister. Die FinanzPlaner-Software ist ein Präsentations-, Verkauf- und Beratungs-Programm für die Altersvorsorgeberatung. FinanzPortal24 bietet außerdem die TÜV SÜD zertifizierte Onlineberatungs-Lösung GO-Conference an. FinanzPortal24 wurde 2002 von Hubertus Schmidt gegründet. Heute beschäftigt das Unternehmen 14 Mitarbeiter im siegerländischen Burbach.