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Saubere Sache

(OVB) In den Obst- und Gemüseabteilungen von Supermärkten sind die Böden bisweilen recht rutschig und glitschig. Es lässt sich halt nicht vermeiden, dass beispielsweise feuchte Salatblätter auf den Boden fallen. Davon geht allerdings eine enorme Gefährdung für die Supermarktkunden aus. Und ein glitschiger Boden ist nicht zuletzt ein Risiko für den Supermarktbetreiber. Denn rutscht ein Kunde aus und verletzt sich dabei, muss der Inhaber möglicherweise haften. Ein interessantes Urteil kommt in diesem Zusammenhang vom Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe unter dem Aktenzeichen 7 U 18/03. Kernaussage der Entscheidung: Der Betreiber eines Supermarktes muss alle viertel Stunde seine Obst- und Gemüseabteilung daraufhin kontrollieren, ob der Boden dort noch sauber und trocken ist. Falls nicht, muss sofort eine Reinigung erfolgen. Wichtig ist zudem auch, dass der Chef des Supermarktes seine Mitarbeiter entsprechend über ihre Pflichten informiert und auch kontrolliert, ob den Anweisungen Folge geleistet wird. Passiert trotz verschärfter Kontrollen und umgehender Reinigung ein Unfall, dann braucht der Supermarktbetreiber in der Regel nicht für die Folgen des Malheurs zu haften.